Wenn ich eine Immobilie für 300000 Euro gekauft habe (Preis ohne Nebenerwerbskosten) und sie für 305000 Euro verkaufe (nach 5 Jahren) kann ich dann alle damaligen Erwerbskosten und auch die Kosten für die Ausstattung wie z.B. Küche und auch die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung usw. geltend machen - dann ist nämlich gar kein Gewinn vorhanden. Muss ich das von mir aus dem Finanzamt vorlegen und plausibel machen?
Sorry das ist eine steuerrechtliche Frage! Da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo Dalldo,
als Makler bin ich für Deine Frage der falsche Ansprechpartner.
Du benötigst einen Steuerberater oder Steuerfachmann zur Beantwortung Deiner Frage.
Bei Deiner Fragestellung solltest Du beachten das Du alle relevanten Daten angibst, so z.B. ob die Immobilie Eigen- oder Fremdgenutzt wird usw.
Hallo,
es ist kein Gewinn vorhanden. Die Kosten würde ich dennoch auflisten. Nicht jeder Finanzbeamte sieht dies auf den ersten Blick. Obwohl er es sollte…
Viel Erfolg. KF
Hier bitte den Steuerberater, oder das zuständige Finanzamt befragen.
ja musst du
Hallo Dalldo,
wenn Sie die Immobilie selbst genutzt ( bewohnt ) haben, fallen grundsätzlich keine
Einkommensteuern beim Verkauf an.
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung ist die Differenz zum Anschaffungspreis
massgeblich = Kaufpreis zuzüglich Grunderwerbsteuer, Notar- Gerichtskosten. Auch
danach könnte in Ihrem Fall keine Einkommensteuer anfallen.
Herzliche Grüße aus HH
Gerd
Hallo Dalldo,
ich bedauere, dass ich zu Ihrer Frage keine Antwort geben kann. Ich kann aus bestimmten Gründen, die mit meiner Tätigkeit im Zusammenhang stehen, steuerliche Fragen leider nicht beantworten.
Ich empfehle hier den Experten „Klaus Stockfisch“.
Sorry.
MfG
SB
Das Finanzamt wird sich melden. Alleine schon weil die 10-Jahresfrist zwischen Kauf und Verkauf nicht eingehalten wurde.
Hierbei werden nur Kauf- und Verkaufspreis beachtet, in die Immobilie getätigte Investitionen nicht.
Bei den 5000 € Mehreinnahmen muss man sich aber wohl keine Sorgen machen dass das FA hieraus einen gewerblichen Immobilienhandel unterstellt.