Immobilienverkauf

Im notariellen Kaufvertrag heißt es, daß Einrichtungsgegenstände nicht mitverkauft sind. Gehört eine Küche zu den Einrichtungsgegenständen ?

Moin,

. Gehört eine
Küche zu den Einrichtungsgegenständen ?

Einbauküche, oder nicht?

Gandalf

Nein…eine ganz normale Küche halt mit Ofen, Herd, Kühlschrank, Hängeschränken und was so halt alles dazugehört für eine Küche.

Hallo Gandalf,
eine Küche gehört zu den Einrichtungsgegenständen und ist somit nicht enthalten.
Viele Grüße
Joachim

Danke !!! auch wenn im Kaufvertrag von beweglichen Einrichtungsgegenständen die Rede ist ???

Danke !!! auch wenn im Kaufvertrag von beweglichen
Einrichtungsgegenständen die Rede ist ???

Danke für den dritten Halbsatz und ein weiteres Informationsbröckchen. Wenn du bei deinen Texten zukünftig an sinnvoller Stelle sparen möchtest, dann tu das bei Ausrufe- und Fragezeichen.

Zum Thema: Eine Einbauküche ist beweglich und damit nicht mitverkauft. Dennoch werden sich zwei Streithansel, die das im Kaufvertrag nicht glasklas regelten, darüber später vorzüglich kloppen können. Also schön den Streitwert im Auge behalten, um den es womöglich noch geht.

Lektüre dazu: http://www.hildebrandt-maeder.de/files/1249556336.pdf. Insbesondere Seite 6 und 10 sind hilfreich.