Immobilienverkauf

Hallo Zusammen,

ein Sohn hat seiner Mutter ein Objekt mit mehreren Wohneinheiten verkauf. Ist aber noch Darlehnsnehmer. Zwischenzeitlich wurde das Darlehen von Seiten der Bank gekündigt und das Objekt in eine Zwangsverwaltung übergeben. Wem stehen die Mieteinnahmen zu?

Im Übrigen benötigt der Sohn dringend Hilfe, da er einem intriganten Bänker auf dem Leim gegangen ist und mittlerweile seinen finanziellen Mittel erschöpft sind. Vielleicht gibt es jemand der jemand kennt oder so … Da das ankämpfen gegen eine Bank eigentlich nicht möglich ist.

Hallo

komische Sache. Wie wurde das Objekt denn von der Mutter bezahlt?

Mieteinnahmen stehen immer dem Eigentümer zu, vorausgesetzt der Kauf ist vollzogen.

Gruß

Das Objekt wurde rechtskräftig verkauft. Alle Grundbucheintragungen erfolgten wie folgt. 1. Rang ist die finanzierende Bank, 2. Rang die Mutter an stelle des Sohns. Im Notarvertrag regelte man, dass das bestehende Darlehn im Innenverhältnis weiter bedient wird. Durch die Bank wurde jedoch das Darlehn gegenüber dem Sohn gekündigt. Und somit in die Zwangsverwaltung übergeben.

Ist dies überhaupt in dieser Form möglich? Gehören die Mieten nicht der Mutter? Wie kann sie dagegen vorgehen?

Hi,

hier gilt, wer im Grundbuch vorne steht, kegelt alle hinteren Anspruchberechtigten raus!

Die Bank hat die älteren Ansprüche an dem Objekt. Ein „Käufer“ muss dann hinten anstehen solange das Darlehen unverändert bestehen bleibt. Die persönliche Haftung liegt bein Sohn, die dinglich auf dem Objekt.

Grüße

Hier sollte dringend Rechtsbeistand eingeholt werden.

Hallo Zusammen,

Hallo

ein Sohn hat seiner Mutter ein Objekt mit mehreren
Wohneinheiten verkauf. Ist aber noch Darlehnsnehmer.
Zwischenzeitlich wurde das Darlehen von Seiten der Bank
gekündigt und das Objekt in eine Zwangsverwaltung übergeben.
Wem stehen die Mieteinnahmen zu?

Meist wurde die Bank über einen Zeitraum von 6-12 mon nicht bedient, bevor sie die Zwangsversteigerung beantragt. Wenn diese eingeleitet wird, wird das haus beshclagnahmt, zumindest rein rechtlich. Ab da ist der „Eigentümer“ nicht mehr Herr der Sache. Wenn es Mieteinnahmen gibt wird die Bank oder das Gericht vertutlich eine Zwangsverwaltung bestellen, diese wird dann als Vermieter den Mietern gegenüber auftreten und die Mieten erhalten. So soll eine bereicherung des ehemaligen Eigentümers verhindert werden.

Im Übrigen benötigt der Sohn dringend Hilfe, da er einem
intriganten Bänker auf dem Leim gegangen ist und mittlerweile
seinen finanziellen Mittel erschöpft sind. Vielleicht gibt es
jemand der jemand kennt oder so … Da das ankämpfen
gegen eine Bank eigentlich nicht möglich ist.

Das ist immer sehr schwer. Verbracuherzentrale würde ich da mal um Rat fragen…

Grüße