Immobilienverkauf 14 tagesfrist nicht eingehalten

Hallo liebes Forum,

ich bin zur Zeit noch Besitzer eines 8-Familienhauses und möchte es gerne verkaufen.

Ein Käufer ist bereits gefunden. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft (GmbH), die Renditeobjekte in Deutschland aufkauft.

Ein Notartermin ist bereits auch vereinbart. Der vereinbarte Notartermin würde aber nach ca. 8 Tagen nach Zustellung des Kaufvertragsentwurf stattfinden.

Jetzt sagten mir aber Bekannte, das der Kaufvertrag erst 14 Tagen nach Erhalt des Vertragentwurf getätigt werde kann.

Zum besseren Verständnis: Ich bin eine Privatperson und verkaufe an eine Gesellschaft.

Mein Frage: Muss ich die 14 Tagesfrist unbedingt einhalten? gibt es Möglichkeiten diese zu umgehen? was können die möglichen Konsequenzen eines „zu früh“ geschlossenen Kaufvertrags für mich sein?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß

Lapis 24

Hallo Lapis24,

die 14 Tagesfrist wurde bei Verkäufen zwischen Proifi und Laien vom Gesetzgeber eingeführt, damit der unkundige Bürger sich ausreichend über die Tragweite des Geschäftes informieren kann. ( z.B. über die steuerlichen Auswirkungen ). Diese Frist kann verkürzt werden, der Notar wird dann allerdings einen entsprechenden Passus in den Vertrag aufnehmen.

Mehr Infos: http://www.hildebrandt-maeder.de/files/1141298941.pdf

MfG GerdHH

Hallo GerdHH,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung und den beigefügten Link.

Wie kann so ein Passus in der Praxis aussehen?
Müssen besondere Dinge beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus

Gruß

Lapis24

Hallo Lapis24,

der Notar sollte da Bescheid wissen. Er nimmt in den Vertrag einen Passus auf. Sinngemäß etwa so: Der Verkäufer erklärt, ausreichend Zeit gehabt zu haben, sich über den Inhalt und die Bedeutung des Vertrages zu informieren.
Über die steuerlichen Konsequenzen berät der Notar ohnehin nicht. Z.B. ob Einkommensteuer anfällt. Nur wenn sich das Grundstück mindestens zehn Jahre im privatem Besitz befand, ist keine Einkommensteuer auf den Gewinn zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn sich das Grundstück im Betriebsvermögen befand.

Und noch eines: Bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen fallen bei Banken in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Herzliche Grüße - GerdHH

Hallo Lapis24,

es ist richtig, dass vor der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages der Vertragsentwurf 14 Tage vorher den Parteien vorliegen soll (zur Sicherheit für Käufer und Verkäufer).
Es besteht aber die Möglichkeit, dass bei der notariellen Beurkundung beide Parteien (Käufer und Verkäufer) auf die verkürzte Vorlagefrist hinweisen und erklären, dass der Vertrag dennoch notariell beurkundet werden soll.

Wenn dem Notar die Situation bekannt ist (sollte sie vom zeitlichen Ablauf her schon sein), müßte er von sich aus auf diesen Punkt eingehen und als Vertragstext im Kaufvertrag aufnehmen.

Gruß
reisig04