Liebe Expertinnen und Interessierte,
als ein im Iran lebender Iraner möchte jemand seine Immobilie in Deutschland verkaufen. Nach deutschem Recht fällt eine Spekulationssteuer an. Muss die Steuer in Deutschland bezahlt werden oder muss der Verkäufer seinen Gewinn im Iran versteuern?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe
LG
Doppelbesteuerungsabkommen Iran Grundstück
Hi,
als ein im Iran lebender Iraner möchte jemand seine Immobilie
in Deutschland verkaufen
vorausgesetzt, der Iraner hat keinen Wohnsitz in Deutschland, dann ist er nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG)
. Nach deutschem Recht fällt eine
Spekulationssteuer an.
nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Iran Art 13 Abs.1 hat Deutschland das Besteuerungsrecht, da er Belegenheitsstaat ist (=hier ist das Grundstück).
Das Besteuerungsrecht wird auch ausgeübt, siehe § 49 Abs. 1 Nr.8 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
Muss die Steuer in Deutschland bezahlt
werden
ja
oder muss der Verkäufer seinen Gewinn im Iran
versteuern?
ja, die deutsche Steuer wird angerechnet, siehe Art 24 Abs. 2 DBA Iran
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74362/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74362/DE/BMF Startseite/Service/Downloads/Abt IV/dba/046,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Schöne Grüße
C.
Hallo,
vielen Dank für die kompetente Antwort!
Was den Artikel 24 Abs. 2 betrifft, bezieht dieser sich nicht nur auf Bürger die in Deutschland ansässig sind? In meinem Beispiel hat der Iraner keinen Wohnsitz in Deutschland.
Viele Grüße
d.
Hi,
Was den Artikel 24 Abs. 2 betrifft, bezieht dieser sich nicht
nur auf Bürger die in Deutschland ansässig sind? In meinem
Beispiel hat der Iraner keinen Wohnsitz in Deutschland.
Personen, die in Deutschland ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen haben, fallen unter Art 24 Abs. 1 DBA Iran.
Art 24 Abs. 2 fängt an mit:
" Bei einer im Iran ansässigen Person…"
Ist doch klar ausgedrückt.
Schöne Grüße
C.