Hallo zusammen.
Ich wohne schon seit ca 3 Jahren als Mieter in der Eigentumswohnung meiner Eltern.
Jetzt ist mir die Idee gekommen, dass ich die Wohnung meiner Eltern nicht mehr mieten will, sondern ich will sie kaufen.
Da die Wohnung sowieso irgendwann als Erbe an mich fällt haben meine Eltern auch nichts gegen einen Verkauf an mich. Da ich aber noch einen Bruder habe, kommt eine Schenkung nicht in Frage, da es ja auch für meinen Bruder fair bleiben soll. Zur Info: die Wohnung ist Teil eines 2-Familienhauses, beide Wohnungen gehören meinen Eltern, in einer Wohnung wohne ich, in der anderen wohnen meine Eltern. Bis zur Rente haben meine Eltern noch ca. 10 Jahre.
Jetzt meine Frage. Welche Wege gibt es das Eigentum der einen Wohnung auf mich zu übertragen? Mit der Bank will ich eigentlich nichts zu tun haben. Ich habe da sowas von einem Kauf auf Rentenbasis gehört. Ist das eine Überlegung wert? Oder vielleicht doch eine andere Möglichkeit?
Für eure Antworten und Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Sie meinen wohl kaufen statt übertragen.
Um mögliche spätere Probleme zu umgehen, sollte man das Objekt zu einem Marktpreis verkaufen.
Auch gibt es die Möglichkeit auf Rentenbasis zu kaufen. Der Möglichkeiten gibt es viele. Man muss den Hintergrund kennen um konkrete Antworten geben zu können.
Sind diese beiden Wohnungen aufgeteilt, also mit eigenem Grundbuch und kann demnach eine der beiden Wohnungen überhaupt verkauft werden?
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
hi.habe was gefundenb was du gebrauchen könntest.http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht.das solltest du dir mal anschauen.aber auch der steuerliche aspekt ist erwähnenswert.auf jeden fall solltest du dich gründlich informieren.lg.stefan.
Hallo,
wenden Sie sich an einen Notar. Der kann einen Vorschlag machen. Eine Bewertung der Immobilie durch einen neutralen Gutachter macht sicherlich Sinn, um einen Wert zu ermitteln.
MfG
Jens Gause
Geschäftsführer
www.der-Hausinspektor.de
Der Hausinspektor GmbH
Hallo Herr Pausch,
vielen Dank für die Hilfe.
Ja, beide Wohnungen sind getrennt im Grundbuch eingetragen und können separat verkauft werden.
Meine Eltern wollen durch mich keine gewinnbringende Geschäfte machen und ich will sie im Gegenzug auch nicht übers Ohr hauen.
Sie haben sich überlegt den Kaufpreis folgendermaßen anzusetzen:
Kaufpreis (den meine Eltern vor 4 Jahren zahlten) + Renovierungskosten (die Renovierungsarbeiten sind zu 90% slebst durchgeführt worden).
Diese Kosten liegen bei geschätzten 80000 Euro. Laut Experten ist diese Wohnung aber über 100000 Euro wert.
hi.habe was gefundenb was du gebrauchen
könntest.http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht.das solltest
du dir mal anschauen.aber auch der steuerliche aspekt ist
erwähnenswert.auf jeden fall solltest du dich gründlich
informieren.lg.stefan.
Vielen Dank für die deine Hilfe!
Das ist ja alles ganz schön kompliziert.
Zur Sicherheit hab ich mir überlegt zusammen mit meinen Eltern einen Steuerberater aufzusuchen.
Für weitere Tips wäre ich natürlich auch dankbar, denn auch ein Steuerberater kann nicht alles wissen.
Bitte kontaktieren Sie mich direkt:
Meine Kontaktdaten finden Sie unter:
http://www.immobilienratgeber.com/Impressum/impressu…
Hallo Imperio1981,
da der Kauf, bzw. die Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen nicht ohne Mitwirkung eines Notares erfolgen kann, empfiehlt sich schon vor Abschluß eines Vertrages diesen „1er-Juristen“ zu konsultieren. Die Beurkundung eines Vertrages muß eh beim Notar erfolgen,
die Beratung vorher ist in den Beurkundungsgebühren enthalten. Viel Erfolg! Arthur Köppel
Hallo,
vorsicht an der Bahnsteigkante! Beim Verkauf unbedingt die steuerliche Seite berücksichtigen. Wann ist die Wohnung gekauft worden? Steuerliche Bindungsfrist 10 Jahre, sonst müssen steuervorteil zurückgewährt werden.
Ein Kaufpreis kann auch in Raten, z. b. monatlich, gezahlt werden. Allerdings ist ein solches Darlehen auch im Erbfall weiter zuzahlen. Den Notar dazu befragen.
Eine Rente hat den Vorteil, dass Sie im Erbfall wegfällt, aber unter Umständen Lebenslang zu zahlen ist. Ebenfalls den Notar befragen.
Dann ist noch die Frage, wieviel noch finanziert ist von der Wohnung, die Raten wollen ja auch bezahlt werden, bzw. die Bank will das Darlehen weiterhin an der Wohnung besichern.
Denke Ihr sollte das mit einem guten Notar besprechen, das ganze Thema auch weit ins Erbrecht hereinzieht.
Viele Grüße
Hallo,
leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen.
Gruß
Ramona
Hallo, ich kenne mich da leider nicht aus! Grüsse Liriel23