Immobilienverkauf bei Doppelbesteuerungsabkommen?

Hallo,

angenommen ein Schweizer Staatsbürger hat vor 4 Jahren in D ein leerstehendes Haus erworben und will es jetzt mit Gewinn verkaufen. Auf welche Vorschriften müsste der Schweizer achten? Wo kann ich das nachlesen? Unter welchen Umständen könnte eine Steuer fällig werden?

Vielen Dank und Grüße

Markus BvG

Hallo Markus,

nach dem Belegenheitsprinzip ist das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist in D steuerpflichtig. In wie weit ein Doppelbesteuerungsprogramm die doppelte Steuerpflicht ausschließt, das ist abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen. Da kannst du sicher das Finanzamt im Belegungsgebiet (welche FA ist zuständig für den Grundstücksort) oder dein eigenes zuständige Finananzamt im Wohnort fragen. Hier hilft sicherlich die dir vom Finanzamt gegebene Rechtsauskunft.
MfG
eigennutz

Servus,

der Gewinn aus dem Verkauf unterliegt der ESt in Deutschland - Art. 6 DBA Deutschland-CH.

Der Gewinn wird ermittelt nach Maßgabe von § 23 Abs 1 und 3 EStG (D). Ob deutsche ESt anfällt, hängt von der Höhe des Veräußerungsgewinnes ab (>> § 32a EStG (D)).

In der CH unterliegen nach DBA steuerfreie Einkünfte aus D dem Progressionsvorbehalt. D.h., es wird keine Schweizer Steuer auf die Einkünfte selber erhoben, aber die übrigen in der CH steuerbaren Einkünfte werden nach dem Tarif besteuert, der sich ergäbe, wenn die steuerfreien Einkünfte auch zum steuerpflichtigen Einkommen in der CH gehörten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

was ist ein Belegungsgebiet? Und was ist ein Doppelbesteuerungprogramm?

Und warum soll man in diesem Fall Geld ans deutsche FA für eine (gebührenpflichtige!) verbindliche Auskunft gem. § 89 AO bezahlen?

Grübelt

Dä Blumepeder