Servus,
der Gewinn aus dem Verkauf unterliegt der ESt in Deutschland - Art. 6 DBA Deutschland-CH.
Der Gewinn wird ermittelt nach Maßgabe von § 23 Abs 1 und 3 EStG (D). Ob deutsche ESt anfällt, hängt von der Höhe des Veräußerungsgewinnes ab (>> § 32a EStG (D)).
In der CH unterliegen nach DBA steuerfreie Einkünfte aus D dem Progressionsvorbehalt. D.h., es wird keine Schweizer Steuer auf die Einkünfte selber erhoben, aber die übrigen in der CH steuerbaren Einkünfte werden nach dem Tarif besteuert, der sich ergäbe, wenn die steuerfreien Einkünfte auch zum steuerpflichtigen Einkommen in der CH gehörten.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder