Immobilienverkauf - Haftungsfrage

Hallo zusammen!

Wir sind aktuell dabei, eine Eigentumswohnung über einen Makler zu verkaufen. Ein möglicher Käufer ist gefunden und nun soll der Noter-Termin vereinbart werden.
Wir haben dem Makler MEHRFACH sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die wir hatten (Abrechnungen, Teilungserklärung, Protokolle, Gerichtusurteile…)
Wie wir nun feststellen mussten, wurde dem potenziellen Käufer aber nur ein kleiner Teil davon übergeben.
Nun meine Frage: Sollte es im Nachhinein Streitereien geben, da der Käufer aufgrund nicht übergebener Unterlagen von Gegebenheiten nicht wusste, wer ist dann haftbar??? Wir hatten doch eigentlich (nachweislich!) alles weitergegeben?

Vielen Dank für eure Antworten!
Patricia

Hallo Patricia,

gerne würde ich dir diese Frage beantworten aber diese sollte ein Anwalt beantworten.

mit freundlichen Grüßen
M.Giese
Regionalmanager Ackon Immobilien
http://www.ackon.de

Hallo,

ich bin Maklerin und gehalten, alle mir zur Verfügung gestellten Unterlagen an den potentiellen Käufer weiterzugeben. Sie sollten unbedingt nachweisen können, Daß sie alle Unterlagen dem Makler zur verfügung gestellt haben. Ansonsten zieht er sich nämlich darauf zurück, daß er von ihnen nichts bekommen hat. Desweiteren sollten sie unbedingt den potentiellen Käufer über die fehlenden Unterlagen informieren und sie von ihrer Seite weiterreichen, falls sie den potenteillen Käufer kennen. Sonst könnte das Verkauf sein unter falschen Vorraussetzungen. Das ist besonders dann schlimm, wenn sich nachteile für den Käufer ergeben, über die er nicht informiert wurde. Letztendlich ist der nachweis ihres korrekten Handels wichtig, weil der Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer stellen wird, es sei denn, Sie können nachweisen, daß sie dem Makler alle wichtigen Unterlagen gegeben haben. Listen Sie diese auf und lassen sie das den Makler unterschrieben, wenn sie das noch nicht bereits getan haben.
Ich versuche mich immer auf der sicheren seite zu bewegen. Das ist keine Rechtsauskunft, sondern ledigliche ein Rat.
freundliche Grüße
Gabi

Guten Tag, dazu kann ich nichts sagen.:smiley:a wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner!"

Gruß

Wolfgang D.#

Hallo Patricia,

Wenn einwandfrei nachgewiesen werden kann das der Makler Kaufentscheidende Unterlagen und oder Kaufentscheidende Informationen Bewußt zurückgehalten hat um den Verkauf nicht zu gefährden haftet Er selbstverständlich wobei der Nachweis meist nur sehr schwer meist gar nicht zu führen ist.
Aber !!! Nach Kenntnisnahme der Umstände durch Sie haften Sie ebenfalls !!!
Mein Rat an Sie übergeben Sie alle Unterlagen und Informationen dirket an den Interessenten und lassen sich dieses Bestätigen, darüber hinaus würde ich mit dem Makler sprechen.

Hallo Patricia,

grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet alle Fakten, die zum Kaufentschluss beitragen, dem Käufer zukommen zu lassen. Ich rate dringend, im Kaufvertrag detailliert aufzunehmen, dass dem Käufer die Teilungserklärung, Protokolle usw. usw. bekannt sind. Notfalls händigen Sie ihm noch fehlende Unterlagen aus.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Gerd HH

hallo,

wenn Ihr einen Nachweis dafür habt, dass Ihr dem Makler dies übergeben habt, dann ist der Makler haftbar. Da Ihr aber nun wißt, dass er dies nicht getan hat, würde ich euch raten die fehlenden Unterlagen dem Käufer zu übergeben. Laßt euch vom Käufer dies kurz bestätigen mit ein em Formual auf dem Ihr schreibt, um welche Unterlagen es sich handelt.
Grüße

Hallo Patricia,
um Probleme zu vermeiden, geben Sie dem Käufer die Unterlagen doch einfach direkt. Da sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wenn es größere Probleme in der Anlage gibt, die Sie dem Käufer nicht mitteilen, haften Sie nach meiner Meinung. Aber dann ist es eher eine Frage an einen Fachanwalt.
MfG
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Hallo an alle lieben Antworter!

Ganz, ganz lieben Dank für eure/Ihre Antworten, das hat mir super weitergeholfen.
Wir werden dem Interessenten jetzt unsererseits alle Unterlagen gegen Unterschrift übergeben.

Nochmal ganz lieben Dank!
Patricia

hallo, eigentlich werden beim Vertrag Haftungen ausgeschlossen. In der Regel wird der Notar fragen ob die Unterlagen (Verwaltervertrag, Teilungserklärung etc.) und deren Inhalt dem Käufer bekannt sind.Ansonsten haftet ihr nicht wenn der Vertrag unterschrieben ist es sei denn es sind arglistig verschwiegene Mängel von denen auszugehen ist das ihr davon gewusst habt.

Gruß
Nickels

Hallo,
meiner Meinung nach, solange sie dies nachweisen können, ist der Makler haftbar. Ich würde Ihnen aber raten, um nicht ein langwieriges Verfahren etc. zu riskieren, dem Käufer einfach selbst alle Unterlagen aus zu händigen. Oder stimmt etwas nicht mit ihrer Immobilie? Was hat denn der Makler gesagt, warum er die Infos nicht weitergibt? Klingt alles sehr unseriös!

Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen, ggf mal bei einem Anwalt nachfragen, ist immer am Besten.
MfG

Hallo Patricia,

im Falle des Verkaufs haftest du und nicht der Makler.
Der Makler gibt nur auf Anforderung die finazierungsrelevanten Unterlagen den Käufer weiter, außer es gibt Unterlagen aus denen ein „Mangel“ an der Sache hervor geht. Auf einen Mangel muss er dem Käufer gegenüber hinweisen und ggf Unterlagen weitergeben.

Makler berufen sich in Ihren Angaben in der Regel eh auf ihre Haftungsfreiheit und verweisen drauf dass für die Richtigkeit der Daten der Eigentümer verantwortlich ist.

Hallo Pat2009,

für mich ist es ungewöhnlich, dass dem Makler die beschriebenen Unterlagen übergeben wurden.
Ich gehe davon aus, dass die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zwischen Ihnen als Eigentümer und dem Kaufinteressenten erfolgen soll. Sie schreiben, dass der Notartermin anberaumt werden soll. In Ihrer Stelle würde ich darauf bestehen, dass der Notartermin von Ihnen und dem Kaufinteressenten mit dem Notariat abgestimmt wird (nicht vom Makler). Der Notar wird dann einen Entwurf des Kaufvertrages an die Vertragsparteien übersenden. Für diesen Kaufvertragsentwurf benötigt der Notar z.B. die Teilungserklärung und weitere Unterlagen. Hier würde ich den Notar beauftragen, diese Unterlagen direkt beim eingeschalteten Makler anzufordern. So gehen Sie sicher, dass alle Auskünfte gegenüber dem Käufer erteilt und alle erforderlichen Unterlagen bei der notariellen Beurkundung an diesen übergeben werden.
Viel Erfolg.
MfG
SB