Bis heute habe ich nur einmal die Möglichkeit gesehen und auch durchgesetzt, als ich eine Anfrage erhielt, nach einer Livesendung im BR, mit der Bitte um Hilfe, da sich das Haus als nicht bewohnbar - nach Kauf - herausstellte. Es war völlig marode, inklusive Hausbockbefall, Schimmel und diverse andere Dinge.
Gut, die Käufer hatten sich vom Auftritt des Maklers beeindrucken lassen, die ja von der eigenen Bank kamen. Dazu wurde ihm noch ein Vertragstext ausgehändigt, der zwar die üblichen Bedingungen, gekauft wie besichtigt zum Inhalt hatte, überdies aber noch der Zusatz stand, dass Gewährleistungen wegen Hausbock- oder Schimmelbefall ausgeschlossen sind.
Dass man diese Ausschlüsse hinnahm, war auch dem unbeirrten Glauben geschuldet, dass dies ja nach Makleraussage üblich wäre.
Nun, diese offensichtliche Aussage unter Zeugen und der dazgehörige Vertragstext gab mir die Möglichkeit zu helfen.
Es ist aber ausserordentlich problematisch, bei der Fragestellung wegen Schimmel und Feuchtigkeit, hier eine Argumentation zu finden, die diesen Schaden dem Verkäufer aufbürdet.
Übrigens, es ist richtig, dass man niemals ALLE Baumängel erkennt. Ich hatte einmal einen Disput mit einem Kunden, dem ich das Kaufobjekt bewerten und Baumängel aufzeigen sollte. Es war etwas kurios, da mein Hinweis auf ein kleines Leck am Rande der Badewanne und der damit verbundene Wasserschaden, wenn nicht schon erkennbar, so doch bald erkennbar sein wird, nicht als Mangel durch meinen Kunden bewertet wurde, obwohl ich auf die Konsequenzen hinwies. Vielmehr beschwerte er sich über meine „mangelhafte“ Prüfung, weil er Bienen entdeckt hatte, die angeblich unter dem Dach ein Nest gebaut hätten. Bei der Besichtigung gab es keine einzige Biene und das Dach war auch absolut dicht.
Der angekündigte Wasserschaden kam dann doch noch zum Vorschein. Ich war aber nicht mehr bereit, für ihn tätig zu sein und beendete die Beauftragung.