Immobilienverkauf Mängelhaftung Heimwerkerpfusch

A hat eine Wohnung gekauft, die vorher dem passionierten Heimwerker B gehörte.

Das Bad hatte auf den ersten Blick keine offensichtlichen Mängel; es stellte sich aber nach ein paar Monaten heraus, dass die Wände feucht und unter der Holzdecke Schimmel war. Lt. Handwerkern lag das an der pfuschmäßigen (optisch hui, drunter pfui) Fliesenverlegung.

Kann A von B Geld für die Beseitung des Pfuschs fordern? Die Mängel waren dem Verkäufer B zwar beim Verkauf nicht bekannt (denn er hält sich für den Heimwerkerking), aber er hat sie selbst verursacht …

Kann A von B Geld für die Beseitung des Pfuschs fordern? Die
Mängel waren dem Verkäufer B zwar beim Verkauf nicht bekannt

Man kauft Immobilien „wie besehen“. Wenn man das Objekt nicht von einem Fachmann besichtigen und einschätzen läßt, darf man sich nicht wundern, wenn man die Mängel erst später bemerkt.

Wenn man dem Verkäufer keine arglistige Täuschung nachweisen kann, ist es Essig mit dem Schadensersatz.

Aller Voraussicht keine Möglichkeit, den eigenen Fehler anderen bezahlen zu lassen.
Es wird gekauft wie besichtigt und normalerweise unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, also gekauft wie besichtigt.
Punkt!
Es ist immer die gleiche Leier. Als privater Immobilienkäufer besitzen Sie nicht die fachlichen Voraussetzungen, dieses Abenteuer ohne unabhängige, fachliche Unterstützung ohne Verlust durchzuführen.
Immobilienkauf ist kein Kindergeburtstag!

Zum Weitersagen:
Holen Sie sich immer einen Fachmann, der Sie vor Fehlentscheidungen bewahrt. Bezahlen Sie diesen Fachmann gut. Die Sicherheit und die Ersparnis, die Sie dadurch erhalten, steht in keinem Verhältnis zum bezahlten Honorar.

Ab deinem 2.Absatz kann ich dich nur unterstützen. Jeder Immobilienkäufer, der nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt, sollte sich unbedingt, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages, eines Fachmannes bedienen, um den Zustand des Kaufobjektes auf Herz und Nieren zu überprüfen.
Ja, das kostet üblicherweise etwas. Aber das steht in keinem Verhältnis zu den Gesamtkosten und dem möglichen Risiko.

Zu deinem 1. Absatz hätte ich allerdings kleine Einwände:
Auch der beste Fachmann kann nicht durch Fliesen schauen. Da er zerstörungsfrei untersuchen muss, bleiben ihm gewisse Defizite verborgen. Nicht normgerecht ausgeführte Abdichtungsmaßnahmen und Mängel hinter Decken- oder/und Wandverkleidungen könnten sich als „versteckte Mängel“ darstellen, die durch „gekauft wie gesehen“ nicht abgedeckt sind. Im vorliegend geschilderten fiktiven Fall sehe ich durchaus Erfolgsaussichten.
Auf die Aussage von Handwerkern würde ich allerdings genau so wenig vertrauen wie auf Aussagen von Maklern und Verkäufern. Was da geäußert wird, ist manchmal das Ergebnis von Unwissenheit, Unfähigkeit, Auftragsgier oder Interessenlosigkeit. Manchmal ist es auch das Produkt all dieser Gründe.

vnA

Bis heute habe ich nur einmal die Möglichkeit gesehen und auch durchgesetzt, als ich eine Anfrage erhielt, nach einer Livesendung im BR, mit der Bitte um Hilfe, da sich das Haus als nicht bewohnbar - nach Kauf - herausstellte. Es war völlig marode, inklusive Hausbockbefall, Schimmel und diverse andere Dinge.
Gut, die Käufer hatten sich vom Auftritt des Maklers beeindrucken lassen, die ja von der eigenen Bank kamen. Dazu wurde ihm noch ein Vertragstext ausgehändigt, der zwar die üblichen Bedingungen, gekauft wie besichtigt zum Inhalt hatte, überdies aber noch der Zusatz stand, dass Gewährleistungen wegen Hausbock- oder Schimmelbefall ausgeschlossen sind.
Dass man diese Ausschlüsse hinnahm, war auch dem unbeirrten Glauben geschuldet, dass dies ja nach Makleraussage üblich wäre.
Nun, diese offensichtliche Aussage unter Zeugen und der dazgehörige Vertragstext gab mir die Möglichkeit zu helfen.
Es ist aber ausserordentlich problematisch, bei der Fragestellung wegen Schimmel und Feuchtigkeit, hier eine Argumentation zu finden, die diesen Schaden dem Verkäufer aufbürdet.

Übrigens, es ist richtig, dass man niemals ALLE Baumängel erkennt. Ich hatte einmal einen Disput mit einem Kunden, dem ich das Kaufobjekt bewerten und Baumängel aufzeigen sollte. Es war etwas kurios, da mein Hinweis auf ein kleines Leck am Rande der Badewanne und der damit verbundene Wasserschaden, wenn nicht schon erkennbar, so doch bald erkennbar sein wird, nicht als Mangel durch meinen Kunden bewertet wurde, obwohl ich auf die Konsequenzen hinwies. Vielmehr beschwerte er sich über meine „mangelhafte“ Prüfung, weil er Bienen entdeckt hatte, die angeblich unter dem Dach ein Nest gebaut hätten. Bei der Besichtigung gab es keine einzige Biene und das Dach war auch absolut dicht.
Der angekündigte Wasserschaden kam dann doch noch zum Vorschein. Ich war aber nicht mehr bereit, für ihn tätig zu sein und beendete die Beauftragung.