Immobilienverkauf mit Gewinn

Hallo,

Nehmen wir an Otto Normalverbraucher hat sich ein Haus gekauft, Eigenheimzulage bekommen und das Haus 9 Jahre bewohnt. Dann möchte Karl Krösus dieses Haus unbedingt kaufen und so verkauft Otto N. das Haus für mehr als doppelt so viel als er es selbst gekauft hat (gehen wir mal davon aus er zahlte 100 000 und bekommt nun 250 000 Euro).
Muss Otto da vielleicht einen Gewinn versteuern?

Wie sieht es aus, wenn Karl K. nur die 100 000 Euro für das Haus zahlte aber 150 000 euro als „Umzugsanzreiz“ für Otto? Das Haus hätte ja nicht den Verkehrswert von 250 000 Euro, dies sei ein reiner Liebhaberpreis.

Gruss
M.

Servus,

Muss Otto da vielleicht einen Gewinn versteuern?

wenn er im Jahr der Veräußerung und zwei Jahre vor diesem Jahr in dem Haus gewohnt hat, ists ganz egal, ob er es vor vier oder vor neun Jahren gekauft hat: Kein steuerbarer Veräußerungsgewinn, keine ESt.

Wie sieht es aus, wenn Karl K. nur die 100 000 Euro für das
Haus zahlte aber 150 000 euro als „Umzugsanreiz“ für Otto?

Wenn ein steuerbarer Veräußerungsgewinn vorläge, ließe der sich mit diesem Klimmzug nicht umgehen. Auch nicht, wenn Karl 20.000 € für das Haus und 230.000 € für drei Tassen Kaffee und zwei Stücke Apfelkuchen bezahlen täte, die er von Otto bei der Besichtigung bekommen hat. Veräußerungspreis ist alles, was Karl dem Otto zahlt, um das Haus zu kriegen - egal wie sich das zusammensetzt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Danke! Nun ist alles klar.

Gruss
M.