Immobilienverkauf mit Mietern in Privatinsolvenz

Hallo,

wir haben ein 2-Familienhaus und haben eine Wohnung seit Dezember 2009 auf drei Jahre befristet vermietet.
Nur ist die Situation da, das wir das Haus vermutlich noch dieses Jahr verkaufen müssen. Das Problem ist das die Mieter uns beim Einzug gesagt haben das Sie Berufsunfähig sind und Ihr altes Haus verkaufen, weil Sie es nicht mehr selber richten können. Und als Sie eingezogen sind, haben Sie uns dann erzählt das Sie jetzt Privatinsolvenz melden. Meine Frage ist haben wir überhaupt eine Chance das Haus mit Mietern die Insolvenz gemeldet haben zu verkaufen ? Falls nicht habe ich andere Möglichkeiten ? Danke & Gruß Mel007

Hallo Mel007,
grundsätzlich ist ein Haus das leer übergeben wird besser zu verkaufen.
Auf der anderen Seite steht natürlich das Mieteinnahmen mit in die Finanzierung des Käufers eingerechnet werden können.
Wichtig hierbei ist natürlich für den Käufer das die Miete auch tatsächlich kommt.
Wenn es bis dato keine Probleme mit deinen Mietern gab würde ich dem Käufer das mit der Privatinsolvenz nicht erzählen sofern es eben keine Rückstände gab geht es ihn ja auch nichts an.
Ferner hast du sofern du mit im Haus wohnst ein Sonderkündigungsrecht mit anderen Fristen als wenn du nicht mit im Haus wohnst.
Ich würde vielleicht versuchen das Haus frei zu bekommen um es zu verkaufen mal mit den Mietern sprechen um deine Situation zu schildern.Ist es so dringend das du dein Haus verkaufen mußt oder gibt es noch eine Alternative ? Dazu müsste man deine Beweggründe wissen um das einzuschätzen.
Gruß
Nickels

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ja das mit dem Haus ist so eine Sache. Es ist ein alter Bauernhof mit zwei Wohneinheiten. Wir haben Ihn vor zwei Jahren gekauft und alles selber komplett erneuert :Heizung ,Wasser ect. bis auf die Fassade.
Nun sind leider ein paar Dinge schief gelaufen was das finanzelle betrifft und wir kommen gerade so über die Runden. Eigentlich wollten wir in den nächsten Jahren Familie, aber ist finanzell nicht machbar. Darum haben wir uns entschieden das Haus zu verkaufen ( mit ein bißchen Gewinn) und ein günstigeres zu kaufen. Das wir verhalten können und ohne Mieter von denen wir im Moment abhängig sind. Was hat es mit dem Sonderkündigunsrecht auf sich ?
Danke & Gruß

Hallo erste Frage,

was wurde für ein Grund für die Befristung des Mietvertrages angegeben? Muss im Vertrag stehen!

Denn es gibt heute keinen Zeitmietvertrag mehr, nur nur in Verbindung mit einer nachweislichen Eigennutzung oder eine Veränderung an der Sache (Sanierung oder Komplettrenovierung der Wohnung). Diese Gründe müssen im Mietvertrag ausgewiesen werden und müssen nachweislich sein. Leider hat diese Gesetzesänderung noch nicht die Breite der Vermieter erreicht.

Sollte es Zeitmietvertrag sein wir er früher mal gängig war, wo von ich ausgehe denn leider ist dies gängig, ist die zeitliche Befristung nichtig. Es gelten in dem Fall die Fristen und Regelungen des unbefristeten Mietvertrages.

Dies spielt im Falle des Verkaufs ebenfalls eine Rolle.

Heißt, man kann nicht davon ausgehen dass die Mieter nach drei Jahren automatisch ausziehen. Im Falle eines Verkaufs haben die käufer natürlich die üblichen Eigennutzungsmölichkeiten. Da spielt es erstmal auch keine Rolle in welcher finanziellen Situation die Mieter sich befinden. Ziehen Sie nicht freiwillig aus, ist der Weg immer der gleiche und unabhängig von der Situation des Mieters.

Hallo,

und danke erst mal für die Antwort.
Wir haben angegeben das wir die Wohnung danach für uns benötigen. Das heißt wenn der Käufer das Haus komplett für sich nutzen will kann er Eigenbedarf melden ?
Können Sie das auch vor die 3 Jahre abgelaufen sind oder gilt das erst nach diesen ?
Danke & Gruß

Hallo,
also nach neuster Rechtsprechung gilt der Befristungsgrund nur dann weiter, wenn der Grund
vom neuen Eigentümer so aufrecht erhalten wird.

Wurde denn für einen Zeitraum die ordentliche Kündigung
ausgeschlossen?

Hallo,
es steht nur im Vertrag : es bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Die ordentliche Kündigung steht nicht im Mietvertrag und somit ist es vermutlich ausgeschlossen ? Unsere Mieterin die davor in der Wohnung war ist mit einer normalen Frist von drei Monaten gegangen. War aber vermutlich nur Glück.