es geht um einen Wohnungsverkauf. Wenn eine GmbH eine Etagenwohnung von einer Privatperson abgekauft hat, ist es der Privatperson nach abgeschlossener Beurkundung beim Notar noch möglich den Kauf rückabzuwickeln?
es geht um einen Wohnungsverkauf. Wenn eine GmbH eine
Etagenwohnung von einer Privatperson abgekauft hat, ist es der
Privatperson nach abgeschlossener Beurkundung beim Notar noch
möglich den Kauf rückabzuwickeln?
Welche Privatperson?
Der Verkäufer: da ihm nichts mehr gehört imho nein.
Der Käufer: Ja, wenn er den Rechtsweg ggf. bis zum Schluss finaziell durchhalten kann und alle Prozesse gewinnt. (Kosten bis 60% des Streitwertes, vom Verlierer zu bezahlen)
Etagenwohnung von einer Privatperson abgekauft hat, ist es der
Privatperson nach abgeschlossener Beurkundung beim Notar noch
möglich den Kauf rückabzuwickeln?
Vermutlich nur dann, wenn der Käufer, dabei ist es egal, ob es eine Privatperson oder eine GmbH ist, sich grob vertragswidrig verhalten hat. Ist der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen, sehe ich keine Chance.