Hallo, wir haben unser Einfamilienhaus verkauft. Notariell wurde alles beurkundet.
Mündlich unter Zeugen wurde besprochen, das die Hausübergabe ca. Oktober 2011 stattfinden soll. Das konnten wir als Verkäufer jedoch nicht genau sagen, da wir selber neu bauen und wir erst umziehen bzw. das Haus übergeben wollen, wenn unser neues Haus fertiggestellt bzw. einzugsbereit ist.
Der Käufer hat unter Zeugen gesagt, ich zitiere: " Kein Problem, es kann auch bis Mai 2012 dauern, da wir mietfrei bei unserer Oma oben im Haus wohnen." In dem notariellen Kaufvertrag wurde somit „FRÜHESTENS 01. Oktober“ vom Notar eingesetzt.
Hierbei handelt es sich doch nicht um einen Fixtermin, oder?
Wer weiß was?
Lieben Gruß und vielen Dank für die Hilfe
Hallo,
Aussagen unter Zeugen haben beim Immobilienkauf keine Bedeutung. Es zählt allein der notarielle Kaufvertrag. Leider ist dieser in Ihrem Fall nicht sehr zielführend ! Ich empfehle den Notar zu kontaktieren und evtl. eine Anwalt einzuschalten. Beste Grüße
Tja, da ist irgendetwas nicht ganz richtig. Es ist offenbar ein Notar bemüht worden, der seiner Aufgabe nicht gewachsen war. Es muss !!! im Kaufvertrag nach deutschem Recht zwingend ein fixer Termin genannt werden, kein Wischi Waschi. Im Zweifel über die Anwaltskammer den Notar belangen.
Hallo,
natürlich ist das allein kein Fixtermin. Sicher sind noch weitere Termine im Vertrag eingesetzt. Der genannte Räumungstermin wird vermutlich nur deswegen aufgeführt, da der Käufer ab Oktober jederzeit mit der Fälligkeit des Kaufpreises nach Räumung rechnen muss. Steht evtl. noch ein spätester Räumungstermin im Vertrag?
Viele Grüße
Markus BvG
zur Beantwortung benötige ich die gesamte Passage des Paragrafen „Übergabe und Kaufpreisfälligkeit“. Grundsätzlich sind mündliche Nebenabreden unwirksam.