Hallo Zusammen, brauche Eure Hilfe…
Wir haben vor 3 Jahren eine Wohunung gekauft, das erste Jahr war sie vermietet die letzen zwei Jahre wohnen wir drin. Wir können die Raten nicht zahlen und sie wird im März 2011 versteigert. Wir haben zwischenzeitlich auch unsere eidesstattische Versicherung abgegeben. Wir haben versucht die Wohnung selber zu verkaufen. wir schulden der Bank 140.000 Euro. wir haben einen Käufer, er bietet uns 175.000 Euro, heisst wir haben 35.000 Gewinn. Behalten wir das Geld oder wird es uns direkt weggekommen für die restelichen Gläubiger. Weil wir noch andere Kredite offen haben
Hallo Selda92,
soweit Gläubiger ihre Forderungen durch eine Eintragung im Grundbuch gesichert haben, müssten diese auch aus dem Kaufpreis befriedigt werden, damit die Löschungsbewilligung erteilt wird. Der darüber hinausgehende Betrag würde ausgezahlt werden. Soweit es weitere Gläubiger gibt, wäre es deren Sache, wie sie an dieses Geld kommen. Z.B. durch Kontenpfändung, sofern ein Titel vorliegt. Das alles sollte mit dem beurkundenden Notar vorher besprochen werden.
MfG - Gerd aus HH
Hallo,
normalerweise wird der Gewinn, also was Euch übrig bleibt auf die Gläubiger verteilt. Habt ihr die EV nur wegen den 140.000€ abgegeben oder auch wegen andere Sachen. Wenn es nur wegen der Wohnung war, könnte man evtl. die EV aufheben und mit den anderen Gläubigern reden. Evtl. könnte man einen vergelich anstreben…
Dazu müsste ich aber die genaueren Verhältnisse wissen…
gruß
S.
Hallo selda92,
die Frage ist keine echte Immobilienfrage.
Da die Bank das Zwangsvollstreckungsverfahren beim Amtsgericht beantragt hat, kann die Wohnung eigentlich nicht mehr frei verkauft werden. Es ist aber dennoch unerheblich, da bei einem Vrkauf die Löschungsbewilligung der Bank für die Löschung der Grundschuld eingeholt werden muss. Es ist m. E. wichtig, umgehend mit der Bank zu sprechen.
Der die Grundschuld übersteigende Betrag des Kaufpreies (35.000,-- €)ist Einkommen. Bei abgegebener Eidesstattlicher Versicherung werden sicherlich zuerst die (anderen) Gläubiger bedient. Es ist wichtig hier unbedingt mit offenen Karten zu spielen, da bei einer Privatinsolvenz ansonsten die Bewährungszeit verwirkt sein könnte. Bei dem Gespräch mit der Bank, diese müßte dann auch den Antrag auf Zwangsvollstreckung zurück nehmen, ist auch die Frage nach der Versteuerung des erzielten Kaufpreises gleich zu klären.
Leider gibt es wohl keine günstigere Möglichkeit.
Gruß
vielen Dank für euro Antworten…
ich habe jetzt einen Käufer… die Bank hat mir auch das Ok gegeben frei zu verkaufen… habe nun ein anderes Problem… mein Mann hat mich verlassen, ist spurlos verschwunden, demnächst ist der Notartermin, kriege ich die Wohnung auch ohne ihn verkauft, kann mir die Bank da irgendwie helfen, denn wenn ich jetzt so nicht verkaufe wird es zwangsversteigert, die Bank bekommt eventuell weniger raus… so hat die Bank direkt das Geld ohne irgendwelche NAchforderungen…
STecke in einer Miesen Situation…
Hallo Selda92,
ich gehe einmal davon aus, dass sowohl Sie als auch Ihr Mann gemeinsame Eigentümer der Eigentumswohnung sind. Soweit mir bekannt ist, kann dann die Eigentums-wohnung auch nur von beiden Miteigentümern gemeinsam verkauft werden. Zu einem freien Verkauf kann deshalb wohl auch die Bank keinen positiven Beitrag leisten.
Da das Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Bank beim Amtsgericht bereits beantragt ist, würde es wohl auf eine Zwangsversteigerung hinaus laufen.
Da aber bereits die eidesstattliche Versicherung von Ihnen beiden abgegeben worden ist, würde ich mich beim für Sie zuständigen Amtsgericht in der dortigen Rechtsberatung (wahrscheinlich für Sie kostenlos bzw. eine einmalige kleinere Gebühr)umfassend über alle Problemfelder (Einkommen bei abgegebener eidesstattlicher Versicherung, Verkauf/Versteigerung der gemeinsamen Wohnung, Behandlung der Restschulden, ggfls. Trennung der Schulden bei der Bank auf Sie und Ihren Mann usw.) eingehend beraten lassen. Diese Beratung können Sie auch vorerst allein in Anspruch nehmen.
Außerdem ist ja bereits ein Notartermin anberaumt worden. Der Notar ist über die zwischenzeitlich eingetretene erheblich (entscheidend) veränderte Situation ja auch zu informieren. Auch der Notar könnte bei dieser Gelegenheit sicherlich die konkrete Rechtslage aufzeigen.
Gruß
reisig04
danke für die ausführliche Antwort… ich sehe mal was ich machen kann… mittlerweile ist mein Mann aufgetaucht… sobald ich diesen Notartermin hinter mir habe, werde ich ihn abschießen