Immobilienverkauf wird behindert

Hallo zusammen,

ich bin dabei mir eine Eigentumswohnung zu kaufen bei der es schon einige Probleme gab.
Als erstes waren sich die Gläubiger (3Banken) nicht einig, haben mit einem alten Grundbuchauszug gearbeitet und auch sonst haben alle beteiligten geschlafen.

Nun sind wir soweit das alle Gläubiger mit dem Kaufpreis von 75000 Eur zufrieden sind, jetzt stellt sich der Erbe quer.
Vorgeschichte: Dem Ehepaar xyz hat die WOhnung mit 3 Eigentumsanteilen gehört. Sie ist 2001 gestorben, ihr Sohn hat etwas geerbt und der Ehemann. 2004 ist er verstorben, da die Wohnung hoch verschuldet war, wollte der Sohn das Erbe nicht antreten. Die WOhnunhg sollte Zwangsversteigert werden. Nun habe ich ein Vorabangebot abgegeben, welches auch angenommen worden ist.

Zwischenzeitlich haben sich die anderen Eigentümer, wegen ausstehenden Hausgeldern, mit einer Zwangshypotekensicherung ins Grundbuch eintragen lassen.
Im Kaufvertrag steht: „Evtl. offenstehende Hausgelder werden vom Kaufpreis ausgeglichen.“ Da der Kaufpreis aber gerade für die Gläubiger reicht bleiben die kosten beim Verkäufer (der SOhn, Als Verkäufer sind im Vertrag der Nachlassverwalter und der Sohn angegeben). Der will das Geld aber nicht zahlen und will den Satz im Kaufvertrag streichen.

Das wollen die anderen Eigentümer aber nicht.

Ich frage mich wiso der Sohn das Kauf dadruch behindern kann, obwohl er kein Geld bekommen wird. Die offenen Vorderungen der Eigentümer werden eh über ein Gerichtsverfahren entschieden.

Kann der Sohn den Kauf so blockieren? Er hat schon schriftlich dem Kauf zugestimmt, bzw. das er verkaufen will.

Ich hoffe das ist jetzt nicht ein zu großes durcheinander, aber in meinem Kopf sieht genauso aus.

Vielen Dank für Eure hilfe.

Gruß
Sascha

Kann der Sohn den Kauf so blockieren? Er hat schon schriftlich
dem Kauf zugestimmt, bzw. das er verkaufen will.

Ich frage mich, warum Ihr Euch so eine Situation antut. Bei dem ganzen Theater hätte ich mir schon längst eine neue ETW gesucht.