Immobilienvermietung: Reparaturen vor der Übergabe

Hallo,

Vor der Übergabe eines Hauses an die Mieter werden noch einige Reparaturen im Haus durchgeführt. Wie können die Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese noch vor dem Beginn des Mietverhältnisses durchgeführt werden, zu einem Zeitpunkt zu dem das Haus noch vom Eigentümer bewohnt wird? Können die Ausgaben zu 100% den folgenden Einnahmen aus der Vermietung entgegengestellt werden, oder kann nur einen Prozentsatz der Arbeitskosten angesetzt werden?

Grüße

Wenn das Haus noch vom Eigentümer bewohnt wird, kann man das nicht den Vermietungskosten zurechnen.

Außer es wären mieterspezifische Umbauten!

Servus,

das kann relativ leicht passieren, dass etwas, was eigentlich bloß als Reparatur gedacht war, unversehens zu einer Maßnahme wird, die notwendig ist, um das Objekt überhaupt vermietbar zu machen. Es reicht, wenn der Elektriker, der eigentlich bloß eine gerissene Steckdose im Bad erneuern sollte, feststellt, dass diese Dose an dieser Stelle gar nicht in einem Feuchtraum sitzen darf. Und sowie er die Strippe zur neuen Dose zieht, verändert er etwas an der E-Installation, und deswegen ist dann unweigerlich auch der FI-Schutzschalter fällig: Alles für das Wohl des Mieters!

Schöne Grüße

MM