Sollte die Frage an bestimmten Stellen komisch klingen, liegt das wahrscheinlich daran, dass ich den eigentlichen Text ändern müsste in der Bemuhhung gegen den FAQ 1129 nicht zu verstossen.
Stellen Sie sich vor, sie beabsichtigen für ein Haus bei einer Zwangsversteigerung zu bieten. Plötzlich, am Tag der Verteigerung wird der Termin gestrichen. Mann kann daraus schlieesen, dass jemand das Objekt schon vor der (Zwangs!)Versteigerung gekauft hat.
Es gibt einige Fragen, die von Leien im Gebiet der insolvenzbedingte Zwangsversteigerungen nicht beantwortet werden können:
1.Bei manchen Objekten sind das Verkehrswergutachten und andere Informationen weder im Gericht, noch bei der gläubigen Bank zu bekommen bzw. einzusehen. Stattdessen werden sie von einer Immobilienfirma gehalten und nach (meist wiederholten) Anfrage geschickt. Das geschiht, und ich glaube es ist ein massgebende Besonderheit in solchen Fällen, mit dem ausdrucklichen Hinweis, dass „DER ERWERB DIESER IMMOBILIE NUR ÜBER DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG MÖGLICH IST“.
2.Die Bank, bei der mann ein Teil des Betrages finanzieren will, verweigert eine Kreditvergabe für dieses Objekt mit der Begründung des „zu hohen Risiko“. Gleichzeitig kündindigt sie Ihren (der Bank) Absicht selber zu der Versteigerung zu gehen und versucht mehrmals die Privatperson von der Teilnahme an die Zwangsversteigerung abzuwenden. Diese Strategie schliesst Telefonate und Drohungen über das „hohe Risiko“ ein. Sogar alternative Lockangebote für angeblich „günstige“ Objekte werden ausgespielt.
3.Wie soll sich jemand verhalten, den ein Objekt kaufen/ersteigern/ertrixen möchte, für dass eine Zwangsversteigerung angeordnet ist, sodass der Kauf noch vor dem Termin stattfinden kann?
4.Wie zum Te… klappt sowas bei den Maklern???