Guten Tag,
im Jahre 2000 wurde eine Wohnung gekauft. Nach sechs Jahren Eignennutzung wurde diese für zwei Jahre vermietet und im Jahre 2008 mit Gewinn (Verkaufspreis > Einkaufspreis) verkauft. Abschreibungen wurden steuerlich geltend gemacht während der Vermietungsphase.
- Muss der Immobiliengewinn voll versteuert werden oder nur „anteilig“?
- Dürfen Herstellkosten, die bereits steuerlich während der Vermietungspahse geltend gemacht wurden, kostenerhöhend nochmals geltend machen ?
Viele Grüße und vielen Dank