Immobliengewinn versteuern nach 6 J. Eigennutz ?

Guten Tag,
im Jahre 2000 wurde eine Wohnung gekauft. Nach sechs Jahren Eignennutzung wurde diese für zwei Jahre vermietet und im Jahre 2008 mit Gewinn (Verkaufspreis > Einkaufspreis) verkauft. Abschreibungen wurden steuerlich geltend gemacht während der Vermietungsphase.

  1. Muss der Immobiliengewinn voll versteuert werden oder nur „anteilig“?
  2. Dürfen Herstellkosten, die bereits steuerlich während der Vermietungspahse geltend gemacht wurden, kostenerhöhend nochmals geltend machen ?

Viele Grüße und vielen Dank

Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer

Der Gewinn errechnet sich wie folgt:

Verkaufspreis ./. (Herstellungskosten bzw Anschaffungskosten ./. geltend gemachte Abschreibung)