Hallo Hans-Jürgen,
vielen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen! Jetzt ist mir die Sache erheblich klarer.
Mit der Vorfälligkeitsentschädigung kannst Du den
„Abschiedsschmerz“ der Bank merklich lindern, so dass sie Dich
ziehen lässt, immerhin gibts einen Vertrag.
Die Höhe kommt auf das damalige und jetzige Zinsniveau an und
auf die noch verbleibende Zinsbindungsfrist (normalerweise 5
oder 10 Jahre).
In dem Fall ginge es um einen 20-jährigen Kredit mit der Zinsbindungsfrist über all diese 20 Jahre, mit 5,66% Zinsen und Anfangstilgung 2,71%
Gibt’s irgendwelche Richtwerte für diese „Vorfälligkeitsentschädigung“?
Könnte man deren Höhe in etwa abschätzen?
Gibt’s keine Pauschalen?
Steht der Bank frei jede beliebige Summe als Entschädigung zu verlangen?
Am Ende einer Zinsbindungsfrist ist
normalerweise auch die Tilgung ohne „Tribut“ möglich.
Wenn also die Zinsbindungsfrist bis zum Kreditlaufende vereinbart wurde, wird der „Tribut“ auch bei der Kündigung nach 10 Jahren benötigt?
Ich frage deshalb, weil bei der Kreditvergabe gesagt wurde, dass man nach 10 Jahren gesetztlich kündigen dürfte. Es könnte natürlich sein, dass sie diese immer (?) notwendige Vorfälligkeitsentschädigung verschwiegen hatten… 
Den Ansatz, nur noch die Zinsen zahlen zu wollen, verstehe ich
nicht ganz. Das ist zwar auch möglich (z.B. wenn der Kredit
durch eine Lebensversicherung getilgt wird) aber macht in
diesem Fall m.E. keinen Sinn.
Ich meinte Folgendes (nur als frei erfundenes Beispiel).
Haus kostet 100 T
Nach 30 Jahren wären zurückbezahlt:
Haus (Kredit) 100 T
Zinsen 90 T
5 Jahre sind gelaufen:
Restschuld 98 T
Restsumme Zinsen 80 T
Man will das Haus verkaufen und den Kredit kündigen.
Die Bank sagt: „OK, no problem, du musst dann SOFORT die Restschuld 98 T und (!!!) die Restsumme an Zinsen (alle 80 T !!!) bezahlen.“
Kann sowas passieren?
Gruß
Leo