Hallo allerseits,
ist jemand, der die genannte Berechtigung erwirbt damit auch unmittelbar verpflichtet, sein Business aufzunehmen (inkl. der regelmaessigen Erklaerungen an das FA) oder kann derjenige damit auch beliebig lange warten?
Hintergrund: Frau X hat zwar schon Immobilien „gemakelt“, aber in einem anderen EU Land. Sie muesste hier erst die notwendige Erfahrung erwerben. Da die genannten Lizenzen zu Anfang Januar 13 umgestellt werden, böte allerdings die Stadt derzeit „günstige“ Preise für die „Lizenz“ an.
Gruss
norsemanna