Immomakler 34c GewO

Hallo allerseits,

ist jemand, der die genannte Berechtigung erwirbt damit auch unmittelbar verpflichtet, sein Business aufzunehmen (inkl. der regelmaessigen Erklaerungen an das FA) oder kann derjenige damit auch beliebig lange warten?

Hintergrund: Frau X hat zwar schon Immobilien „gemakelt“, aber in einem anderen EU Land. Sie muesste hier erst die notwendige Erfahrung erwerben. Da die genannten Lizenzen zu Anfang Januar 13 umgestellt werden, böte allerdings die Stadt derzeit „günstige“ Preise für die „Lizenz“ an.

Gruss
norsemanna

Hallo,

ist jemand, der die genannte Berechtigung erwirbt damit auch
unmittelbar verpflichtet, sein Business aufzunehmen (inkl. der

Nein.

regelmaessigen Erklaerungen an das FA) oder kann derjenige damit auch beliebig lange warten?

Dem FA muß er nichts mitteilen, wenn er keine Umsätze macht. Aber die Aufsichtsbehörde (bei uns der Landkreis) will jährlich den Prüfbericht oder die Meldung über Inaktivität haben, anderfalls gibts ein Bußgeld.

GRuß

Nordlicht

Hintergrund: Frau X hat zwar schon Immobilien „gemakelt“, aber
in einem anderen EU Land. Sie muesste hier erst die notwendige
Erfahrung erwerben. Da die genannten Lizenzen zu Anfang Januar
13 umgestellt werden, böte allerdings die Stadt derzeit
„günstige“ Preise für die „Lizenz“ an.

Gruss
norsemanna