Hallo zusammen,
Ich bin über die Begriffe „Immunität“ und „Indemnität“ gestolpert. In groben Zügen habe ich verstanden, was diese Begriffe aussagen. Aber leider nur in verallgemeinert. Wikipedia konnte mir auch nicht wirklich weiterhelfen.
Ich verstehe, dass Immunität die verfassungsrechlich gesicherte Unterlassung einer Strafverfolgung für Abgeordnete darstellt. Es heisst aber, dass dies nicht für die Person selbst gilt. Sind Abgeordnete keine natürlichen Personen?
Indemnität geht einen Schritt weiter und schützt auch die Person selbst. Hat ein Abgeordneter, der Immunität geniesst, auch die Vorteile der Indemnität? Oder muss diese extra beantragt werden?
Falls davon jemand fundierte Kenntnisse hat wäre ich für eine bündige Explikation sehr dankbar.
Gruß
Marcel