Immunität und Minister

Hallo,

dass die Abgeordneten des Bundestages, usw. unter Immunität stehen ist mir bekannt,…
Wie sieht es mit MinisterInnen aus die kein Mandat haben, genießen die ebenfalls die Immunität? Wenn ja, wie wird diese aufgehoben (äquivalent zu MdB?)

Vielen Dank

Wie es sich in den einzelnen Bundesländern verhält, weiß ich gerade nicht. Bundesminister jedenfalls genießen nur deswegen Immunität, weil sie in aller Regel (oder sogar immer? Mir fiele keine Ausnahme ein) auch Abgeordnete des Bundestages sind.

Moin,

Bundesminister jedenfalls genießen nur deswegen
Immunität, weil sie in aller Regel (oder sogar immer? Mir
fiele keine Ausnahme ein) auch Abgeordnete des Bundestages
sind.

z. B. BM Dr. Philipp Rösler ist kein MdB.

Gruß
Pontius

Na, dann können wir den ja verhaften. Grund dazu gibt es/er ja genug.

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Selbst Minister dürfen nicht einfach Teppiche mitbringen ohne Zoll zu bezahlen. Das ist eien Straftat.

Ohne Straftat stellt sich die Frage nach der Immunität doch gar nicht. Man kann daher nicht sinnvoll auf die Frage nach der Immunität antworten, dass auch ein Minister dies und das nicht darf und sich mit diesem und jenem Verhalten strafbar macht.

Dieser Minister ist MdB und somit genießt er Immunität. Und in dem Fall wird eh nichts passieren,… Da er ja nachverzollt,…

gerade nicht. Bundesminister jedenfalls genießen nur deswegen Immunität, weil sie in aller Regel (oder sogar immer? Mir

Warum sollten Minister immer MdBs sein ? Wen der Kanzler in sein Kabinett beruft, entscheidet er (und seine Partei). Minister sind in der Vergangenheit auch schon mal parteilos gewesen, auch das ist möglich.

Warum sollten Minister immer MdBs sein ?

Keine Ahnung. Ich habe ja nicht gesagt, dass dem so ist. Ich hätte mir aber vorstellen können, dass es so ist, ohne dass ich nun genau den einen maßgeblichen Grund hätte benennen können.

Wen der Kanzler in
sein Kabinett beruft, entscheidet er (und seine Partei).
Minister sind in der Vergangenheit auch schon mal parteilos
gewesen, auch das ist möglich.

Diese beiden Sätze stehen aber in keinem Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe, und sind mir natürlich auch nicht neu.

Servus,

http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/06/0…

-D

Die Frage nach der Immunität eines Nicht-Mitgliedes des Bundes- oder Landtages ist aber durchaus interessant.

Immerhin spricht das Grundgesetz in Art. 46 von den Abgeordneten, welche Immunität genießen sollen.
Abgeordneter ist nach Art. 38 GG aber nur, wer gewählt wurde.

Wie das nun gehandhabt wird, wenn jemand nicht Abgeordneter im technischen Sinne ist, ist mir spontan auch nicht bekannt.

Was willst du mit diesem Posting eigentlich sagen? Die Wahl in Art. 38 GG ist die Bundestageswahl. Alle Abgeordneten sind gewählt.

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Hallo,

Was willst du mit diesem Posting eigentlich sagen? Die Wahl in
Art. 38 GG ist die Bundestageswahl. Alle Abgeordneten sind
gewählt.

das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein, wenn man den vorherigen Post gelesen hat. Ich versuche es des guten Friedens Willens aber nochmal, vielleicht klappt das mit dem Verständnis ja dann:

Natürlich sind alle Abgeordneten gewählt. Es ging im Post darüber aber um die Frage, wie es sich mit der Immunität verhält, wenn jemand eben nicht gewählt, mithin kein Abgeordneter im Sinne des GG ist. Ein Mitglied der Bundesregierung, das nicht zugleich Mitglied des Bundestages ist, ist folglich kein Abgeordneter im Sinne von Art. 38. Art. 46 passt auf ihn also nicht :wink:

Man könnte in diesem Zusammenhang, ergänzend zu meinem vorigen Post, jedoch über eine entsprechende Anwendung nachdenken. Das finde ich aber auch schwierig und zwar aus folgendem Grund:

Auch der Bundespräsident ist typischerweise kein MdB. Die Mütter und Väter des GG haben das Problem der Immunität dort jedoch erkannt und in Art.60 Abs. 4 GG bestimmt, das Art. 46 GG entspr. Anwendung findet. Im Rahmen der Artikel zur Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG) findet sich ein solcher Verweis aber nicht (ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, ich hab aber keinen gefunden).

Ggf. fehlt es daher schon an der Planwidrigkeit einer Regelungslücke, um mal die Grds. zur Analogie zu bemühen.

Das müsste man dann aber in entspr. Kommentaren mal genaue nachschlagen.

Lieben Gruß
Pia

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Dieser Minister ist MdB und somit genießt er Immunität. Und in
dem Fall wird eh nichts passieren,… Da er ja
nachverzollt,…

Das stimmt, die Zeiten, in denen es Politikern eine selbstverständliche konsequenz war, sich ins Privatleben zurückzuziehen, wenn man sie bei einer Unkorrektheit erwischt hatte, sind schon ungefähr seit dem Ende der Weimarer Republik vorbei.

Gruß
smalbop

Dieser Minister ist MdB und somit genießt er Immunität. Und in
dem Fall wird eh nichts passieren,… Da er ja
nachverzollt,…

Die Staatsanwaltschaft ist ja nun dran.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/dirk-niebe…

das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein, wenn man
den vorherigen Post gelesen hat.

Das sehe ich anders. Immerhin hast du den Begriff des „Abgeordnete[n] im technischen Sinne“ gebraucht, der suggeriert, es würde verschiedene Arten von Abgeordneten geben. Du willst aber, wie ich jetzt sehe, nur auf eine etwaige analoge Anwendung hinaus.

Natürlich sind alle Abgeordneten gewählt. Es ging im Post
darüber aber um die Frage, wie es sich mit der Immunität
verhält, wenn jemand eben nicht gewählt, mithin kein
Abgeordneter im Sinne des GG ist. Ein Mitglied der
Bundesregierung, das nicht zugleich Mitglied des Bundestages
ist, ist folglich kein Abgeordneter im Sinne von Art. 38. Art.
46 passt auf ihn also nicht :wink:

Eben. Und erstaunlicherweise hatte ich das schon in meiner ersten Antwort geschrieben: Ein Minister genießt nur Immunität in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und das eben nur dann, wenn er auch wirklich Abgeordneter ist. Wenn du danach noch etwas postest, muss ich doch annehmen, dass du noch etwas Zusätzliches sagen willst.

Man könnte in diesem Zusammenhang, ergänzend zu meinem vorigen
Post, jedoch über eine entsprechende Anwendung nachdenken. Das
finde ich aber auch schwierig und zwar aus folgendem Grund:

Auch der Bundespräsident ist typischerweise kein MdB. Die
Mütter und Väter des GG haben das Problem der Immunität dort
jedoch erkannt und in Art.60 Abs. 4 GG bestimmt, das Art. 46
GG entspr. Anwendung findet. Im Rahmen der Artikel zur
Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG) findet sich ein solcher
Verweis aber nicht

Das ist richtig und m.E. auch juristisch gut argumentiert.

Ggf. fehlt es daher schon an der Planwidrigkeit einer
Regelungslücke, um mal die Grds. zur Analogie zu bemühen.

Oder es fehlt schon an der Regelungslücke selbst.

Das müsste man dann aber in entspr. Kommentaren mal genaue
nachschlagen.

Das kannst du ja mal tun und dann hier davon berichten.

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