Imobilien Gutachten

Hallo
Wer kann mir sagen was bei einem Hausgutachten alles berücksicht werden muss.Ist ein kompletter Innenausbau mitzuberechnen am Wert vom Haus.
Würde mich sehr über Antwort freuen.
Danke im voraus

Hallo,
man müßte 1. wissen, was du unter kompletten Innenausbau verstehst.
Und man müßte 2. wissen, wozu das Gutachten verwendet werden soll.

Grundsätzlich gilt, man kann alles irgendwie bewerten.

aus:
(Wertermittlungsverordnung - WertV)
vom 06.12.1988 (BGBl. I 1988, 2209),

§ 2 Gegenstand der Wertermittlung
Gegenstand der Wertermittlung kann das Grundstück oder ein Grundstücksteil einschließlich seiner Bestandteile, wie Gebäude, Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie des Zubehörs, sein. Die Wertermittlung kann sich auch auf einzelne der in Satz 1 bezeichneten Gegenstände beziehen.

Gruß Norbert

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Wer kann mir sagen was bei einem Hausgutachten alles
berücksicht werden muss.Ist ein kompletter Innenausbau
mitzuberechnen am Wert vom Haus.

Hallo,

es gibt verschiedene Wertermittlungsmethoden, keine davon kommt zu einer objektiv „richtigen“ Zahl. Der Wert eines Gegenstandes ist genau der Betrag, den jemand zu zahlen bereit ist. Damit wird der Immobilienwert auch von der Marktlage, der Gegend, der Zinssituation etc beeinflußt und kann um gewaltige Beträge schwanken. Selbstverständlich sind Zustand, Bauweise, Grundriss und Ausstattung ebenfalls zu berücksichtigende Kriterien. Aber auch die unmittelbare Nachbarschaft beeinflußt den Immobilienwert. In einer vermüllten, lauten Gegend, wo Du im Dunkeln nur noch mit Bodygard das Haus verlassen kannst, wird auch die gepflegteste Immobilie nicht so ganz leicht verkäuflich sein.

Feste Einbauten, wie etwa eine Einbauküche, gehören zum Haus und werden in der Wertermittlung berücksichtigt. Viele andere Dinge, wie etwa Teppichböden, sind nicht der Erwähnung wert. Anders sieht es aus, wenn das Haus ganz oder überwiegend hochwertige, dauerhafte Fußböden in gutem Zustand besitzt, etwa Parkett. Das ist ein positiver Punkt bei der Wertermittlung. Dabei addiert aber niemand Quadratmeterpreise und die Kosten des Topfes Versiegelung. Vielmehr sind das Punkte, die den Gutachter das Haus innerhalb der Bandbreite der marktüblichen Preise einordnen lassen. Bei z. B. insgesamt hochwertiger Ausstattung und wenn auch alles andere stimmt, liegt das Haus am oberen Ende der Bandbreite marktüblicher Preise vergleichbarer Objekte.

Viele Einbauten sind aber mit Vorsicht zu genießen. Ein geschickter Verkäufer wird versuchen, mit Nut-und Feder-Brettern verkleidete Wände als „geschmackvoll gestaltete Räume“ darzustellen, man kann es aber auch als wertmindernd ansehen und liegt damit in vielen Fällen richtig. Schließlich werden auf diese Weise gerne Schimmel und andere Mängel verdeckt. Dann sind es eher wertmindernde Einbauten, die Entsorgungskosten verursachen.

Bei anderen Dingen kann man sich darüber streiten, ob die Sachen werterhöhend sind oder nicht. Wer z. B. den gußeisernen Kamin leiden mag, wird den Positivpunkt registrieren. Wer den Kamin nicht leiden mag, denkt nur mit Grausen an die Buckelei, das Teil hinaus zu befördern.

Wenn Du 3 Wertgutachten anfertigen läßt, bekommst Du 3 verschiedene Ergebnisse mit u. U. erbeblichen Unterschieden. Es ist ein Unterschied, ob das Gutachten dazu dient, den Immobilienwert zur Kreditbesicherung zu ermitteln (die Bank wird nach unten rechnen) oder ob die Bank die gleiche Immobilie verkaufen will.

Ein Wertgutachten ist also eine Schätzung des Wertes unter Berücksichtigung von Faktoren, die der subjektiven Beurteilung unterliegen. Das einzig Objektive ist der später tatsächlich erzielte Preis. Fixiere Dich also nicht zu sehr auf irgend welche Gutachten.

Ich habe gerade ein aktuelles Beispiel: Ein Wohngebäude steht direkt an einer Gemeindestraße. Der Makler und ein anderer Kaufinteressent finden die Nähe zur Straße ganz toll, u. a. weil die Mülleimerleerung dadurch so schön billig ist. Für mich ist das Haus durch die unmittelbare Nähe zur Straße entwertet. Ich will es deshalb nicht haben. Das Wertgutachten hat in solchem Fall nicht einmal den Wert von Klopapier, wg mangelnder Saugfähigkeit.

Etwas leichter fällt die Wertermittlung bei reinen Anlageobjekten. Je nach Zustand, Kosten der laufenden Unterhaltung, Vermietbarkeit usw. werden etwa 12 Jahresmieten als Kaufpreis angesetzt. Über Details, wie Fußleisten mit Goldrand und Türklingel mit Dreiklang, unterhält man sich dabei nicht.

Gruß
Wolfgang