Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht kannst Du mir weiterhelfen.
Bin im Oktober geschieden worden und habe mit meinem Exmann noch eine Imobilie, diese haben wir im Dezember 2004 erworben, die Finanzierung läuft also noch (insgesamt 30 Jahre). Da ich nicht in diesem Haus wohnen möchte, mein Ex darin auch nicht mehr wohnt steht es frei.Ich würde es gerne verkaufen, um Schuldenfrei aus dieser Sache herraus zu kommen.
Leider ist keine Einigung mit meinem Ex möglich, obwohl er mit einer neuen Partnerin zusammen wohnt und er nicht vorhat in dieses Haus einzuziehen.
Er ist so verbittert das er es auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen will.
Das möchte ich natürlich nicht, da das Haus natürlich unter Wert verkauft werden würde, mal ganz abgesehen von den Schulden die ich dann noch hätte.
Stehe im Moment im Leistungsbezug der Arge und bin nicht in der finanziellen Lage das zu bewältigen, zumal es völlig sinnlos wäre.Ich habe viele Makler Angebote die das Haus gerne besichtigen würden, aber es scheitert daran das mein Ex den Schlüssel nicht herraus gibt, obwohl er ja auch nur Vorteile davon hätte.
Ich wäre für jeden Tipp dankbar!
Vielen dank im voraus.
Hallo,
leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Fakt ist jedoch, dass bei einer Zwangsversteigerung immer weniger als Erlös herauskommt als beim normalen Verkauf. Da ihr auf jeden Fall soviel beim Verkauf erzielen müsst, dass die Schulden abgelöst werden, wäre es doch nur von Vorteil für Dich und für Deinen Ex. Wenn er es zwangsversteigern will, wird er mit Sicherheit auf Schulden sitzen bleiben. Vielleicht überzeugt ihn das ja…
Ich wünsche Dir viel Glück.
kruemel1978
Hallo twentyniner,
tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde. Versuch erst einmal aus der Finanzierungshaftung raus zukommen. So wie es sich anhört, hast Du leider keine andere Möglichkeit als die Zwangssversteigerung - nur zur Aufhebung der Gemeinschaft. Dann brauchst Du unbedngt jemanden der für Dich mitbietet (damit Du nicht leer aus gehst). Dies waren ersten Tipps in kürze.
Gruß
ppunktb
leider kann ich Ihnen in diesem Fall keine wirkliche Hilfe anbieten, da es sich hier um ein rechtliches Problem handelt und ich mich im Scheidungsrecht bzw. den Grundlagen á la wer bekommt was nicht auskenne.
Ich würde Ihnen jedoch dringend empfehlen rechtlichen Rat einzuholen. Ich nehme an, dass Sie beide im Grundbuch stehen und das Haus während der Ehe erworben wurde. Dieses wird auch nicht so einfach zu teilen sein in 2 Wohneinheiten und Sie vermieten ihren Teil um zumindest ein wenig die Kosten gedeckt zu haben. Dies würde aber dann vermutlich auch in Deutschland als Extraeinkommen gewertet werden, was vermutlich auch Auswirkungen auf Ihren Leistungsbezug der ARGE haben könnte… wie gesagt, das sind nur Gedankenspielereien.
Ich würde mir also schnellstens rechliche Hilfe suchen (vielleicht gibt es bei Ihnen in der Nähe kostenlose Beratungsstellen, ansonsten ist das Geld für eine Rechtsberatung sicherlich gut investiert, in Anbetracht dessen, was bei einer Zwangsversteigerung an Wertverlusten auf Sie zukommen könnte).
Auch würde ich ein Gespräch mit Ihrer Hausbank suchen und ihnen die Sachlage erklären und mitteilen, dass Sie bei der Sache „dran sind“. Eventuell haben diese auch einen Vorschlag oder Rat für Sie und können mit Ihrem Exmann auch sprechen (da dieser vermutlich ja auch auf das selbe Konto den Kredit zurückzahlen muss). Zumindest bei uns können Hausverkäufe auch über die Hausbank abgewickelt werden. Eventuell stellen Sie diese Option ihrer Hausbank in Aussicht (Alleinauftrag mit einem vorgegebenen Mindestverkaufspreis), damit Sie diese auf Ihrer Seite haben. Natürlich wird die Hausbank das Haus so und so bekommen, sofern Sie ihren Zahlungen nicht nachkommen können aber hier würde sich auch die Bank einiges an Aufwand sparen und das Haus würde bereits früher zum Verkauf stehen.
Ich hoffe, Ihnen zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Kraft für das was noch auf Sie zukommt.
danke für deine Antwort, aber ich befürchte das meinem Ex-Mann das im Moment egal ist, ob er verluste hat oder nicht.Ich werde mich weiter umhören um eine geeignete Lösung zu finden.
vielen Dank für die hilfreichen Tipps und Anregungen, ich werde mir auf jedenfall rechtliche Hilfe holen.Habe mich da auch schon erkundigt, und zwar gibt es beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein für Geringverdiener oder Arbeitslose,
(um den Rechtsbeistand zu nutzen).da wir beide im Grunbuch stehen, zu gleichen teilen
ist es alles nicht so einfach.
Aber ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Antwort, Sie haben mir damit auf jedenfall sehr geholfen!
Hallo Twentyniner,
mir ist noch eingefallen, dass Dein Ex Dich ins Haus lassen muss. Immerhin gehört Dir die Hälfte. Dies kann auch kurzfristig das Gericht anordnen. Bietet ein Eigentümer bei einer möglichen ZV zur Aufhebung der Gemeinschaft mit, dann wird auch nur auf die idelle Hälfte geboten.
Viel Glück.
hallo schalke04,
na ja ich hoffe er willigt ein, das er mir die hälfte abkauft.Für mich wäre es die beste Lösung, oder er wird doch noch schlau und wird vernünftig…(ich glaub nicht dran).