Impfasskontrolle durch Gastropersonal oder Security

Das habe ich verstanden. Ich formuliere meine Frage gerne nochmal neu:

Stellst du

das Delegieren von Kontrollen und Sanktionen an sowieso schon leidgeplagte kleine Unternehmer und Mitarbeiter im Rahmen des Jugendschutzgesetzes

genauso zur Debatte, wie du

das Delegieren von Kontrollen und Sanktionen an sowieso schon leidgeplagte kleine Unternehmer und Mitarbeiter im Rahmen der Corona-Maßnahmen

zur Debatte stellst? Wenn nein, warum nicht? Was genau macht für dich den Unterscheid aus? Bei beiden Vorschriften geht es darum, Menschen vor sich selbst und/oder vor anderen zu schützen. Siehst das anders? Wenn ja, wieso?

Ja, ich sehe das anders. Das JSG war in der Jobbeschreibung in meinem Alter völlig normal im allgemeinen Konsens ein Teil des Jobs als Wirt, Kellner usw. Das war schon im Studentenjob klar, dass es mal sein kann, dass man eine Alterskontrolle machen muss. Zumindest meines Wissens noch nie hatte ein nicht-Beamter die Aufgabe, jemanden wie in diesem Fall konkret auf seine Impfungen zu kontrollieren.
Ich komme aus der Generation, der die Bader-Meinhof-Zeit, die DDR/BRD Geschichte nicht nur Begriff sondern erlebt war. Meine Telefonate mit meiner ersten Fern-Freundin wurden von der Stasi abgehört, auch wenn die inhaltlich für ihre Abwehr nicht profitieren konnten, wie es den Türsteher wohl nicht interessiert, gegen was ich wann sonst noch geimpft wurde - ich behalte meine Daten, bis ich sie aktiv jemandem mitteilen möchte…
und ich kontrolliere nicht im Auftrag, wenn ich es irgendwie vermeiden kann.

Servus,

für Dich passt

nahtlos mit

zusammen, aber ich glaube, Du kannst es verstehen, wenn sich das für einen anderen vollkommen widersprüchlich liest.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ach da geht es weil du es nicht anders kennst - bei dem neuen Sachverhalt siehst du es aber nicht ein ?
Du verwendest den Begriff „verschwurbelt“ und bringst die Stasi und Bader-Meinhoff in Spiel ?.
Sorry, auch ich stamme aus einer „grauen Vorzeit“ - Jahrgang 1953 - aber da klingst eher du verschwurbelt.
Was willst du eigentlich hören bzw. lesen - eine Antwort, die deine Auffassung bestätigt -
bisher kam keine - sollte dir zu denken geben.
Gruss
Czauderna

So langsam aber sicher beginne ich tatsächlich in Ansätzen zu verstehen, worum es dir geht.

Dennoch halte ich deine Sichtweise und Argumentation weder für schlüssig noch für nachvollziehbar.

Und jetzt kommt halt noch ein Schutzgesetz dazu, dass ab jetzt zur Jobbeschreibung dazugehört. Man kann doch vom Leben wohl kaum erwarten, dass sich die Rahmenbedingungen nicht ändern. Das JSG trat Anfang 1952 in Kraft. Deiner Logik nach hätten also damals alle Wirte, Kellner usw., die ihren Job schon vor 1952 ausgeübt haben, sich einfach weigern können bzw. sollen, das JSG bei Ihrer Arbeit zu berücksichtigen? Und sie hätten Alkohol einfach nach Lust und Laune ausschenken können? Nur weil sie schon vor 1952 Kellner waren, und das JSG damals nicht zur Jobbeschreibung gehört hat?

Nein. Nicht auf seine Impfungen. Sondern auf sein Alter. Beides sensible, persönliche Informationen. Die kann der Gast preisgeben oder auch nicht, je nach Gusto.

Wenn ich dich richtig verstehe „kontrollierst“ du aber dennoch „im Auftrag“, wenn es das JSG verlangt und du es eben nicht vermeiden kannst. Und hast damit überhaupt kein Problem. Wenn es die CoronaSchVO verlangt, hast du damit allerdings ein erhebliches Problem. Obwohl beide Vorschriften auf das gleiche abstellen: Menschen vor sich selbst und/oder vor anderen zu schützen. Daher verstehe ich dein Problem nach wie vor nicht.

Nicht gerade, sondern schon immer - weil das tatsächlich Teil des Jobs ist.

Gruß,
Max