Impfdaten aus dem Impfbuch

Ich packe meine Anfrage mal hier rein, sie gehört aber eigentlich in den Bereich „Datenschutz“, aber dafür gibt es keine Rubrik.

Sind die Daten aus dem Impfbuch (also welche Impfungen wann gemacht wurden) „Gesundheitsdaten“ - also besonders schützenswert und dürfen/sollten damit nur medizinischem Personal zugänglich gemacht werden?

Hallo!

Würde ich so sehen.
Allerdings ob ihn „nur“ medizinisches Personal im weiteren Sinne einsehen dürfen?

Es geht doch eher darum, was mit den Daten aus der Einsicht passiert, wie sie da geschützt sind.

Wenn mein Arbeitgeber für einen Auslandseinsatz die dort im Land nötigen Impfungen nachgewiesen haben will (seine Fürsorgepflicht) dann könnte zwar ein Arzt formlos bescheinigen „Herr X hat Impfschutz gegen … erhalten“.

Gut, aber das sind ja auch Daten die der AG dann vertraulich behandeln muss.
Den Impfpass müsste er dazu nicht einsehen.

MfG
duck313

Sind das Daten die im Sinne der Schweigepflicht des Arztes behandelt werden müssen? Definitv ja. Bsp: AG schreibt zum Arzt und fragt welche Impfungen der AN hat. Arzt verweigert die Auskunft aufgrund der Schweigepflicht.

Sind das Daten mit denen andere Missbrauch treiben können? Ich meine nein. Wer hat was davon zu wissen dass ich gegen Tollwut geimpft bin? Ich hätte null Problem damit meinen Pass meinem AG vorzulegen wenn er den sehen will. Oder beim check-in für einen Flug in Gebiete in denen bestimmte Impfungen vorgeschrieben sind.

Es geht in unserem Fall (ÖD) darum, dass bestimmte Impfdaten in den persönlichen Mitarbeiterakten dokumentiert werden sollen, um im Falle eines Krankheitsausbruchs (z.B. Masern) Kontaktpersonen schnell zu identifizieren.

Das ist vom epidemiologischen Ansatz sicher richtig, aber ich finde, das diese Daten in der Mitarbeiterakte nichts zu suchen haben sondern nur medizinischem Fachpersonal zur Verfügung stehen sollte.