Impfpass

Hallo,

wenn ich beispielsweise nach Zanzibar reise muss ich eine Gelbfieberimpfung machen lassen. Die wird in den gelben Impfpass eingetragen. Nun ist es so: Vor SECHS Jahren war ich schon mal dort und wurde mit allem, was man brauchte, entsprechend geimpft. Das wurde in den Impfpass eingetragen. Meines Wissens halten manche Impfungen ZEHN Jahre vor, so dass ich manche Impfungen jetzt gar nicht machen müsste.

Auf meinem Impfpass steht aber nur mein damaliger Name, meine damalige Adresse und die Nummer meines damaligen Personalausweises. Inzwischen habe ich geheiratet und bin umgezogen. Wie soll der arme Grenzer wissen, dass ich diejenige bin, die damals geimpft wurde. Da passt doch gar nichts mehr zusammen.

Danke
Atlacamani

Hallo,

beim Impfausweis geht es überwiegend darum, dass man alle nötigen Impfungen für sich (und dem Doc) zur Hilfe (wann ist der Booster fällig) dokumentiert hat. Wenn der Ausweis verloren geht, sollte er mit Hilfe der aktuellen Adresse seinem Eigentümer wieder zugeschickt werden können.
Eine Reisepass-Nr. habe ich auf meinem Impfpass nie eingetragen.
Natürlich ändert sich diese Nr. beim neuen Reisepass, sowie auch Menschen mehr oder weniger oft umziehen und somit ihre Anschriften ändern.
Die Änderung hierfür nimmt weder das Einwohnermeldeamt noch irgendein Arzt vor, sondern der Eigentümer selbst.

Vornamen und Geburtsdatum! hingegen verändern sich nicht.

Heiratet man, kann man den alten Namen mit einem (* versehen, geb. Schmitz) und Müller dahinter setzen. Adressen per Adressaufkleber überkleben und auf den neuesten Stand bringen, d. h. dem Reisepass anpassen.

Kopie aus: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor…
Tansania (Sansibar):

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert.

Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.

Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht. (Zitatende)

Gruß, Renate

Hallo Renate,
vielen Dank für deine Information, die jetzt allerdings dazu geführt hat, dass ich total verwirrt bin. An anderer Stelle wurde mir nämlich gesagt, ich müsse eine Adress- und Namensänderung auf dem Impfpass (gegen Gebühr) bei einem Gesundheitsamt vornehmen lassen.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder darf ich in Sansibar nicht einreisen oder aber ich stehe beim Gesundheitsamt, die Tür geht auf und Frank Elstner sagt: „Willkommen bei verstehen sie Spaß“.

Kannst dir sicher vorstellen, dass mir beides nicht besonders gefallen würde.
Atlacamani

Hallo Atlacamani

Geh einfach zu deinem Hausarzt, der soll dir entweder eine Bescheinugung über die durchgeführten Impfungen schreiben, oder den Namen im Impfpass ändern, oder neuen ausstellen.

Anja

Hallo,

  • An anderer Stelle wurde mir nämlich gesagt, ich müsse eine Adress- und Namensänderung auf dem Impfpass (gegen Gebühr) bei einem Gesundheitsamt vornehmen lassen.

Da gibt es die „EMPFEHLUNGEN der sächsischen Impfkommission“
Die STIKO - RKI (ständige Impfkommission des Bundesgesundsheitsamtes) lässt sich darüber leider überhaupt nicht aus.

Ich kann mir nur zu gut vorstellen, dass Du Dich hier juristisch absichern willst. Wobei der Link vom AA besagt, dass bei Einreisen von Deutschland (nur aus Endemiegebieten), die Gelbfieberimpfung nicht Vorschrift ist (die Du natürlich hast, weil Gf. ja dort vorkommt).
An einem früheren Arbeitsplatz wurden bei uns ebenfalls Impfpässe ausgestellt. Bei den damals neuen Hepatitisimpfungen bekam ich den Ausweis nur mit Geburtsdatum, den Rest habe ich selber ausgefüllt. Bei meinen Kindern wurden nur Name + Geburtsdaten (vom Ki-Arzt) eingetragen. Bei meinem Mann (vom Hausarzt) wurde noch die Stadt dazu eingetragen. Den Rest haben wir immer selber ergänzt.
Bei Gelbfieberimpfung wird EMPFOHLEN die Reisepassnr. mit einzutragen.

Leider war Adressänderung nie ein Thema. Anders allerdings, wenn Impf- oder Blutgruppeneintragungen übertragen werden sollten. Das geht nicht, das macht nur der ausstellende Arzt oder das Gesundheitsamt.

Adressen ändern sich doch alle naselang. Die ändere ich doch schon, wenn ich meinen Pass nicht verlieren will, und der mitgeführte Reisepass dokumentiert doch die Richtigkeit.
Vielleicht kennt ja jemand mehr von der juristischen Seite, evt. die Krankenkasse mal anrufen.

Viele Grüße und einen spannenden Urlaub wünscht
Renate