Hallo,
- An anderer Stelle wurde mir nämlich gesagt, ich müsse eine Adress- und Namensänderung auf dem Impfpass (gegen Gebühr) bei einem Gesundheitsamt vornehmen lassen.
Da gibt es die „EMPFEHLUNGEN der sächsischen Impfkommission“
Die STIKO - RKI (ständige Impfkommission des Bundesgesundsheitsamtes) lässt sich darüber leider überhaupt nicht aus.
Ich kann mir nur zu gut vorstellen, dass Du Dich hier juristisch absichern willst. Wobei der Link vom AA besagt, dass bei Einreisen von Deutschland (nur aus Endemiegebieten), die Gelbfieberimpfung nicht Vorschrift ist (die Du natürlich hast, weil Gf. ja dort vorkommt).
An einem früheren Arbeitsplatz wurden bei uns ebenfalls Impfpässe ausgestellt. Bei den damals neuen Hepatitisimpfungen bekam ich den Ausweis nur mit Geburtsdatum, den Rest habe ich selber ausgefüllt. Bei meinen Kindern wurden nur Name + Geburtsdaten (vom Ki-Arzt) eingetragen. Bei meinem Mann (vom Hausarzt) wurde noch die Stadt dazu eingetragen. Den Rest haben wir immer selber ergänzt.
Bei Gelbfieberimpfung wird EMPFOHLEN die Reisepassnr. mit einzutragen.
Leider war Adressänderung nie ein Thema. Anders allerdings, wenn Impf- oder Blutgruppeneintragungen übertragen werden sollten. Das geht nicht, das macht nur der ausstellende Arzt oder das Gesundheitsamt.
Adressen ändern sich doch alle naselang. Die ändere ich doch schon, wenn ich meinen Pass nicht verlieren will, und der mitgeführte Reisepass dokumentiert doch die Richtigkeit.
Vielleicht kennt ja jemand mehr von der juristischen Seite, evt. die Krankenkasse mal anrufen.
Viele Grüße und einen spannenden Urlaub wünscht
Renate