Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mich gegen Grippe impfen lassen.
Die Impfung wird von einer Artzhelferin/MTA-Kraft
durchgeführt.
Ist trotzdem die Praxisgebühr zu entrichten?
Vielen Dank…
markus
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mich gegen Grippe impfen lassen.
Die Impfung wird von einer Artzhelferin/MTA-Kraft
durchgeführt.
Ist trotzdem die Praxisgebühr zu entrichten?
Vielen Dank…
markus
Hallo Markus,
ich möchte mich gegen Grippe impfen lassen.
Die Impfung wird von einer Artzhelferin/MTA-Kraft
durchgeführt.
Ist trotzdem die Praxisgebühr zu entrichten?
Ganz gleich ob die Impfung vom Arzt durchgeführt wird oder vom Praxispersonal: eine Praxisgebührt ist nicht zu entreichten, solange nur die Impfung durchgeführt wird. Zur Leitung der Impfung gehört auch die Beratung über die Krankheit, gegen die geimpft wird, evtl. Nebenwirkungen der Impfung, Verhalten nach der Impfung und Dauer des Impfschutzes sowie was sonst zur Impfung dazugehört ist in dieser Impfleistung (ohne Praxisgebühr!) enthalten
Anders ist es natürlich wenn zusätzliche Leistungen (Rezept ausstellen etc.) hinzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaunzner
Arzt
Hi Markus,
der Arzt kann die Arbeitsleistung delegieren und dennoch abrechnen. Ich denke daher die Praxisgebühr ist fällig.
Beste Grüße
Ralf