besteht in Deutschland die Pflicht sich gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen?
Darf eine fiktive Mutter für sich und für ihr minderjähriges Kind einzelne Impfungen oder auch Impfungen im Allgemeinen mit dem Hinweis verweigern, dass Impfungen Quecksilber enthalten.
Quecksilber habe auf den menschlichen Körper folgende Wirkung:
Kopfschmerzen
Übelkeit
Schwindel
trockener Mund-Rachen-Raum
Nieren- und Leberschäden
Nach Ansicht der fiktiven Person werde Quecksilber nur eingesetzt weil es billig sei; auf die Gesundheit von Patienten werde dabei nicht geachtet.
Für eine juristische Beurteilung wäre ich sehr dankbar, vielen Dank!
Mir ist nicht bekannt, daß in Deutschland eine Impfpflicht besteht. Mangels Kenntnissen in diesem Bereich kann ich dementsprechend auch keine juristische Beurteilung abgeben.
wären die Krankheiten nicht viel Schlimmer als die Nebenwirkungen von dem geringen Teil an Quecksilber?
Es gibt in Deutschland eine Impfpflicht für bestimmte Impfungen, andere sind freiwillig. Wenn eine Impfung nicht eingehalten wird, wird das Jugendamt informiert weil die fiktive Person dann der Aufsichtspflicht nicht nachkommt.
Impfungen sind wichtig um Krankheiten und Seuchen vorzubeugen. Daher ist es lächerlich hier auf die rechtliche Seite einzugehen. Man sollte eher auf den Menschenverstand hoffen!
Besteht in Deutschland die Pflicht sich gegen bestimmte
Krankheiten impfen zu lassen?
Hallo,
die Antwort ist nein.
Zur Erläuterung wikepedia:
"Der Begriff Impfpflicht wird für gesetzlich vorgeschriebene Impfung verwendet. Beispielsweise bestand in der DDR für bestimmte Impfungen im Kindes- und Jugendalter eine gesetzliche Impfpflicht. Eine gesetzlich verankerte Impfpflicht für den Menschen besteht dagegen weder in Deutschland, der Schweiz noch in Österreich, seit in den 1980er-Jahren die bis dahin bestehende gesetzliche Impfpflicht gegen Pocken aufgehoben wurde. Allerdings besteht die Möglichkeit im Notfall entsprechende Anordnungen zu treffen und so mittels Impfpflicht die Bevölkerung zu schützen. In Deutschland ist dies im Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit dem folgenden Wortlaut geregelt: „§20(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […]“. In der Schweiz sieht Artikel 23 Absatz 2 des Epidemiengesetzes die Möglichkeit für Kantone vor, obligatorische Impfungen einzuführen.
Auch bei Tierimpfungen existieren ähnliche Regelungen, die in Deutschland im Tierseuchengesetz (TierSG) festgehalten sind. Auf Grund dieses Gesetzes wurde beispielsweise eine Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit angeordnet [65]. Auch in der Schweiz wurde diese Impfpflicht eingeführt."
besteht in Deutschland die Pflicht sich gegen bestimmte
Krankheiten impfen zu lassen?
Bin leider überfragt - nicht mein Rechtsbereich. Kann man aber schlicht erfragen - beim Arzt oder Gesundheitsamt - und dann anhand der dann mitgeteilten Normen überprüfen.
Darf eine fiktive Mutter für sich und für ihr minderjähriges
Kind einzelne Impfungen oder auch Impfungen im Allgemeinen mit
dem Hinweis verweigern, dass Impfungen Quecksilber enthalten.
Das Problem war mir nicht bekannt - ich habe mich eingelesen und bin geschockt, was neben dem Quecksilber noch alles in Impfstoffen ist. Es muss jedoch eine VErhältnisprüfung durchgeführt werden. Sofern es erlaubt ist, Impfungen zu verweigern - siehe oben - würde ich die Kritiker der Impfstoffe (im Internet zu finden) anschreiben und jene die Frage beantworten lassen, was das größere Risiko birgt: Impden oder Nicht-Impfen.
Quecksilber habe auf den menschlichen Körper folgende Wirkung:
Kopfschmerzen
Übelkeit
Schwindel
trockener Mund-Rachen-Raum
Nieren- und Leberschäden
Diese BElehrung war überflüssig
Nach Ansicht der fiktiven Person werde Quecksilber nur
eingesetzt weil es billig sei; auf die Gesundheit von
Patienten werde dabei nicht geachtet.
Diese Behauptung ist kühn und muss erst noch belegt werden. Auch mir scheint die Pharma-INdustrie kriminell - aber das bedarf einer gründlichen Prüfung.
Für eine juristische Beurteilung wäre ich sehr dankbar, vielen
Dank!
Leider konnte ich nicht sonderlich helfen. Aber es wird nur wenige Medizin-Rechtler hier geben. Wichtig ist, ob die Impfung durchgeführt werrden sollte oder incht. Wenden Sie sich unbedingt an die Impf-Kritiker - und wenn Sie dort Informationen bekommen, freute ich mich, wenn Sie mir diese auch weiterschicken könnten. [email protected]
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf diesen Missstand.
Es gibt zur Zeit in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Pflichtimpfung. Insoweit liegt es allein bei den Sorgeberechtigten, Impfungen für ihr Kind durchführen zu lassen oder nicht - erst für sich selbst. Unmittelbar können die Sorgeberechtigten also derzeit nicht behördlich verpflichtet werden.
Denkbar ist allerdings, dass etwa im Fall getrenntlebender Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht oder alleinigen Sorgerechts bei einem Elternteil die (unbegründete) Impfverweigerung durch einen sorgeberechtigten Elternteil dazu führt, dass der andere Elternteil die Entscheidung darüber auf sich übertragen lassen kann. Diese Frage müsste allerdings jemand klären, der sich um Familienrecht auskennt.
Jenseits der juristischen Perspektive gehe ich persönlich davon aus, dass die in Deutschland empfohlenen Impfungen keinen systematischen Schaden verursachen und insbesondere nicht wegen Quecksilbers (???) zu Gesundheitsschäden führen. Da gibt es ganz andere Belastungen. Das soll aber hier nicht das Thema sein.
Ich argumentiere, dass Quecksilber in Impfpräparaten nicht die einzige Belastung ist, sondern eine von sehr vielen. Es ist unmöglich sich allen Belastungen auf den menschlichen Körper zu entziehen. Aber man sollte das Recht haben sich so vielen Belastungen wie möglich entziehen zu können. Natürlich kann der Hersteller der Impfpräparate sagen: „Alleine durch meine Produkte wird man nicht krank“. Der Fastfoodrestaurantbetreiber kann das auch sagen. Wer Feinstaub in die Luft pustet kann ebenfalls jede Schuld von sich weisen. Gentechnisch veränderte Lebensmittel - alleine das soll krank machen? - Lächerlich! Chemie in Kosmetikartikel, besonders in Shampoos und Deodorants… Uran, Medikamentenrückstände, Chlor im Mineral- und Leitungswasser… Überall Fluor und Jod (Salz, Brot, etc.) mit beigesetzt… Sonnenschutzmittel, die den Aufbau von Vitamin D im Körper blockieren und damit den Ausbruch von Krebs begünstigen…, PET was Krebs und Frühreife fördert, zu lange Arbeitszeiten, Stress, Ärger mit Bürokratie und und und
Alles zusammen führt dazu dass der Körper irgendwann aufgibt und krank wird. Das Argument lautet also, dass sich der Protagonist so vielen Krankmachern wie möglich entziehen möchte…
Ja, das ist nachvollziehbar. Allerdings gibt es einen Unterschied zu den meisten anderen Beispielen: Die Impfung hat u. U. einen erheblichen Nutzen. Der Schaden bei Eintritt einer Erkrankung, welche durch die Impfung verhindert worden wäre, kann gravierend sein.
Aber ich sehe Deinen Punkt. Rechtlich ist von meiner Seite aus alles gesagt.