Implantate

hallo ihr,

nein, die frage gehört nicht ins medizinbrett (nehme ich jedenfalls an).
ich möchte nämlich gern wissen, wem rechtlich implantate gehören, also künstliche hüftgelenke, herzschrittmacher und -klappen und sonstige einbauten.

fallen diese implantate nach dem tod des trägers wieder an die krankenkasse zurück (die sie ja bezahlt hat), waren sie von vornherein nur eine „leihgabe“ des herstellers, der sie nach ableben des trägers mehr oder weniger gut aufpoliert und weiterverkauft?

oder gehören sie sogar - sorry, wenns vielleicht etwas makaber ist - da sie ja offensichtlich einigen gewissen wert besitzen, sogar zur erbmasse des verstorbenen?

wie ist die rechtslage und wo kann man das nachlesen (und verstehen ohne jura studiert zu haben!)?

vielen dank im voraus
ann

Hallo,

Implantate sind nach gebrauch nichts anderes als Müll.

Sie dürfen bei keinem anderen mehr eingesetzt werden, Knochenschrauben, Knochenplatten, Hüftgelenke obwohl theoretisch wieder verwendbar kommen in die Schrottkiste. Das gilt m.W auch für Herzschrittmacher die wohl auch schon mal deswegen in die Presse kamen weil sie einem anderen Patienten implantiert wurden.

MfG.

hartmut

hallo,

Implantate sind nach gebrauch nichts anderes als Müll.

so?

Sie dürfen bei keinem anderen mehr eingesetzt werden,

werden sie aber.

Knochenschrauben, Knochenplatten, Hüftgelenke obwohl
theoretisch wieder verwendbar kommen in die Schrottkiste.

haha.

Das
gilt m.W auch für Herzschrittmacher die wohl auch schon mal
deswegen in die Presse kamen weil sie einem anderen Patienten
implantiert wurden.

und jetzt sind alle böse buben lieb?

  1. treffen deine behauptungen nicht zu und 2. beantworten sie nicht meine frage, sorry.

schöne grüße
ann

herzlichen dank :smile:
tach ralf,

wirklich, unfaßbar (ja ne, für juristen sicher nicht. aber die ticken ja auch anders *g*)

schöne grüße
ann

  1. treffen deine behauptungen nicht zu und

Hallo,

dann belege mir das Implantate inzwischen aufgearbeitet und danach wiederverwendet werden dürfen.

Also als ich noch die Leute ausgebildet und geprüft habe die solche Implantate herstellen war es verboten. War übrigens in den mündlichen Prüfungen auch eine Fangfrage.
Auch die ganzen Hersteller die ich kenne weisen darauf hin.

  1. beantworten sie
    nicht meine frage, sorry.

Dachte, damit hätte sich die Frage erledigt.

MfG.

hartmut

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  1. beantworten sie
    nicht meine frage, sorry.

Dachte, damit hätte sich die Frage erledigt.

wie ist die rechtslage und wo kann man das nachlesen (und verstehen ohne jura studiert zu haben!)?

wie kommst du darauf?

schöne grüße
ann

Hallo,

Du wolltest es doch im Klartext. Deshalb reicht die Aussage das Implantate nicht wieder verwendet werden dürfen. Im Zweifel kannst Du in einem anderen Brett nachfragen. Oder auch die Vorschriften der Hersteller lesen.

Schriftlich hatte ich es in meinen Unterlagen, die ich meinem Nachfolger überlassen habe.

Aber wie ist es jetzt, Du hattest behauptet obige Aussage sei nicht richtig, beantwortest Du jetzt auch meine Frage?

Woher beziehst Du das Wissen.

Gruß

hartmut

3 „Gefällt mir“

sorry, ich bin hier im RECHTSBRETT und habe eine frage nach der RECHTLICHEN grundlage gestellt. was wann wo gemacht oder nicht gemacht wurde oder wurde ist dabei erstmal nicht von belang.

DASS aber bereits getragene implantate nach dem ableben der träger weiter verwendet wurden, ist bekannt. ich muß jetzt keine beweisführung darüber antreten. der skandal darum ging damals durch alle medien. ich müßte erst quellen raussuchen. aber wozu? du weißt das wahrscheinlich besser.

da es in deutschland bislang immer noch kein implationsregister gibt, ist anzunehmen, daß immer noch implantate mehrfach verwendet werden. zumindest kann es nicht ausgeschlossen werden.
aber DAS war nicht die frage, sondern einzig und allein der rechtliche aspekt.

schöne grüße
ann

Hallo, was ist daran nicht rechtlich relevant.

sorry, ich bin hier im RECHTSBRETT und habe eine frage nach
der RECHTLICHEN grundlage gestellt. was wann wo gemacht oder
nicht gemacht wurde oder wurde ist dabei erstmal nicht von
belang.

Was gemacht wird und was nicht gemacht wird ist schon rechtlich von belang wenn etwas nicht gemacht werden darf! Dürfen und tun sind leider nunmal zwei Dinge und nur weil etwas getan wird, heißt es noch nicht, dass es so in Ordnung ist oder gar erlaubt.

DASS aber bereits getragene implantate nach dem ableben der
träger weiter verwendet wurden, ist bekannt. ich muß jetzt
keine beweisführung darüber antreten. der skandal darum ging
damals durch alle medien. ich müßte erst quellen raussuchen.
aber wozu? du weißt das wahrscheinlich besser.

Normalerweise ist ein Implantat nicht mehr zu verwenden, denn man verwendet rohe Kräfte um es in den Knochen reinzubekommen und um es wieder rauszubekommen. Aber es kommt auf die Art des Implantats an.
Wenn der Patient ein implantat herausgenommen bekommt, während er noch lebt, bekommt er es oft mit als Andenken.
Wenn ein Implantatträger stirbt wird es oft erst im Bestattungsinstitut herausgenommen. entweder bevor man in den Sarg kommt und wandert in die Müllkiste oder leichter nach dem Brand wird es rausgesiebt und wandert ebens in den Müll.
Nicht jeder stribt im Krankenhaus wo Abnehmer wären.

da es in deutschland bislang immer noch kein
implationsregister gibt, ist anzunehmen, daß immer noch
implantate mehrfach verwendet werden. zumindest kann es nicht
ausgeschlossen werden.

Die Medizintechnikgesetzgebung sieht eine Ziemlich lückenlose Dokumentation von jedem einzelnen Produkt vor, so dass zwar kein einheitliches Register vorhanden ist, aber wenn man beim Hersteller nachfragt wo ein Implantat mit einer bestimmten Seriennummer abgeblieben ist,kann der Hersteller ziemlich genau sagen wo es eingebaut wurde (zumindest an welchen Arzt wann geliefert, manchmal auch für welchen Patienten)
Wenn sich allerdings einige nicht an die Regeln halten und unerlaubt solche Produkte recyclen, dann hilft auch ein bundeseinheitliches Register wenig. Denn sowas wird niemand anmelden.

aber DAS war nicht die frage, sondern einzig und allein der
rechtliche aspekt.

Der rechtliche Aspekt ist, der Arzt darf es nicht, wenn er es macht, macht er einen Kunstfehler, missachtet die Sorgfaltspflicht und noch so einiges. Eben dasselbe, wie wenn er eine Einmalspritze und insbes. die Kanüle dazu mehrfach verwedendet um bei mehren Leuten Blut abzunehmen (ist auch sterilisierbar und daher theoretisch machbar, aber vom Hersteller verboten da eben Einweg)

Drum war der Skandal ja ein Skandal, da es eben Skandalös ist, wenn einzelne Ärzte sich aus Spargründen (bzw. Gewinnmaximierung) nicht an ihre Regeln halten
Schöne Grüße
Susanne

liebe susanne

Hallo, was ist daran nicht rechtlich relevant.

du bist doch aber sicher in der lage, den unterschied zwischen der antwort von ralf, der genau auf die information, die ich erfragt hatte, verwies und hellmut, der lediglich ein „alles ist gut, verlass dich drauf“ in den raum warf, zu erkennen. oder?

herzliche grüße
ann