Hallo, was ist daran nicht rechtlich relevant.
sorry, ich bin hier im RECHTSBRETT und habe eine frage nach
der RECHTLICHEN grundlage gestellt. was wann wo gemacht oder
nicht gemacht wurde oder wurde ist dabei erstmal nicht von
belang.
Was gemacht wird und was nicht gemacht wird ist schon rechtlich von belang wenn etwas nicht gemacht werden darf! Dürfen und tun sind leider nunmal zwei Dinge und nur weil etwas getan wird, heißt es noch nicht, dass es so in Ordnung ist oder gar erlaubt.
DASS aber bereits getragene implantate nach dem ableben der
träger weiter verwendet wurden, ist bekannt. ich muß jetzt
keine beweisführung darüber antreten. der skandal darum ging
damals durch alle medien. ich müßte erst quellen raussuchen.
aber wozu? du weißt das wahrscheinlich besser.
Normalerweise ist ein Implantat nicht mehr zu verwenden, denn man verwendet rohe Kräfte um es in den Knochen reinzubekommen und um es wieder rauszubekommen. Aber es kommt auf die Art des Implantats an.
Wenn der Patient ein implantat herausgenommen bekommt, während er noch lebt, bekommt er es oft mit als Andenken.
Wenn ein Implantatträger stirbt wird es oft erst im Bestattungsinstitut herausgenommen. entweder bevor man in den Sarg kommt und wandert in die Müllkiste oder leichter nach dem Brand wird es rausgesiebt und wandert ebens in den Müll.
Nicht jeder stribt im Krankenhaus wo Abnehmer wären.
da es in deutschland bislang immer noch kein
implationsregister gibt, ist anzunehmen, daß immer noch
implantate mehrfach verwendet werden. zumindest kann es nicht
ausgeschlossen werden.
Die Medizintechnikgesetzgebung sieht eine Ziemlich lückenlose Dokumentation von jedem einzelnen Produkt vor, so dass zwar kein einheitliches Register vorhanden ist, aber wenn man beim Hersteller nachfragt wo ein Implantat mit einer bestimmten Seriennummer abgeblieben ist,kann der Hersteller ziemlich genau sagen wo es eingebaut wurde (zumindest an welchen Arzt wann geliefert, manchmal auch für welchen Patienten)
Wenn sich allerdings einige nicht an die Regeln halten und unerlaubt solche Produkte recyclen, dann hilft auch ein bundeseinheitliches Register wenig. Denn sowas wird niemand anmelden.
aber DAS war nicht die frage, sondern einzig und allein der
rechtliche aspekt.
Der rechtliche Aspekt ist, der Arzt darf es nicht, wenn er es macht, macht er einen Kunstfehler, missachtet die Sorgfaltspflicht und noch so einiges. Eben dasselbe, wie wenn er eine Einmalspritze und insbes. die Kanüle dazu mehrfach verwedendet um bei mehren Leuten Blut abzunehmen (ist auch sterilisierbar und daher theoretisch machbar, aber vom Hersteller verboten da eben Einweg)
Drum war der Skandal ja ein Skandal, da es eben Skandalös ist, wenn einzelne Ärzte sich aus Spargründen (bzw. Gewinnmaximierung) nicht an ihre Regeln halten
Schöne Grüße
Susanne