Hallo Sasanok,
ein Schwert zu Dekorationszwecken fällt nicht unter besondere Einfuhrbestimmungen (sog.„Verbote und Beschränkungen“ oder Genehmigungspflichten). Von daher kein Problem.
Für die Abgabenerhebung wird der bei der Einfuhr geltende Wechselkurs für die Umrechnung in EUR zugrunde gelegt (Durchschnittskurs des Vormonats). Auf diesen Wert („Zollwert“) kommen Zollabgaben in Höhe von 1,7% Zoll (bei Schwertern) und 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Das sind also derzeit ca. 147,43 EUR + 2,51 EUR + 28,49 EUR = 178,43 EUR Gesamtpreis. Die Abgabensumme (31 EUR) liegt über den Freigrenzen und wird erhoben.
Viel Spaß mit dem Schwert,
floyd_83