Ich möchte Ware aus Kroatien Importieren (z.B Olivenöl,Wein)
Die Ware holle ich selber mit einem Transporter ab.
Wie gehe ich da am besten vor ?
Was muß ich beachten ?
Ich möchte Ware aus Kroatien Importieren (z.B Olivenöl,Wein)
Die Ware holle ich selber mit einem Transporter ab.
Wie gehe ich da am besten vor ?
Was muß ich beachten ?
Hallo,
Du müsstest in kroatien ein Carnet-TIR eröffnen.
Da Landverkehre nicht meine Stärke sind… Welches Land befährst Du als nächstes? Wenn das ein EU-Land ist, würde ich Dir empfehlen, ein Versandverfahren T-1 zu nutzen und die Waren unter Zollverschluss nach Deutschland zu holen, um sie dann dort bei Deinem zuständigen Binnenzollamt vorzuzeigen (schnellstens nach Ankunft;T-1 haben ein Gültigkeitsdatum) und die Ware zu verzollen.
Das sollte der einfachste Weg sein. Solltest Du öfter als zweimal im Jahr etwas importieren, benötigst Du eine Zollnummer. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…
Die ist kostenlos und wird vom statistischen Bundesamt vergeben, mehr dazu in dem Link.
Für die T-1 brauchst Du übrigens eine Spedition in Deiner Nähe, die als Hauptverpflichteter auftritt. Das sollte so teuer nicht sein, sprich eine kleinere, internationale Spedition an.
Klingt komplizierter als das ist. Aber vielleicht hat hier noch jemand mehr Ahnung von Landverkehren?
Grüße,
Marcus
Crossposting
Danach hast Du doch im Brett „Handel“ schon mal gefragt und auch eine Antwort bekommen: „Import aus Kroatien (Elvis Turan, 7.12.2006 16:50)“.
Hi!
Ein Carnet-Tir? Wozu denn das?
Ein T-1 für Privatpersonen könnte uU auch zu Problemen führen. Ich würde ohne Sicherstellung in Höhe der Abgaben kein T-1 für eine Privatperson ausstellen, zu groß ist die Gefahr, dass dieser es nicht beim Empfangszollamt fristgerecht stellt.
Da ich Österreicher bin, kann ich nicht wirklich hundertprozentig Auskunft geben. Der Ablauf in Kroatien sollte aber folgendermassen sein: Ausfuhr an der Grenze, falls es keine zu umfangreiche und komplizierte(mehrere Tarifnummern)Sendung ist. Anschliessend Verzollung in Slowenien. Falls die Verzollung in Slowenien für Deutsche nicht möglich ist, dann muss ein Begleitschein bzw. T-1 erstellt werden. In beiden Fällen wird eine Spedition benötigt.
Ich persönlich würde eine Spedition in Deutschland beauftragen. Die kann mir sagen, bei welcher Spedition in Kroatien die Ware angeliefert werden muss bzw. kann auch die Abholung organisieren.
Mit den Suchbegriffen Spedition Kroatien, bzw. Sammelgut Kroatien sollten sich genug Anbieter finden lassen.
Grüße
Dusan
Ergänzung
Nachdem ich gesehen hab, dass es sich um Wein handelt:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_un…
Ich bin schon ein paar Jährchen weg vom Zoll, Weinimporte sind jedoch nicht ganz unkompliziert. Ich würde daher auf jeden Fall eine Zoll-Spedition kontaktieren.
Grüße
Dusan
Danke, Dusan,
bei mir fliegt der Kram immer, und da ist das mit der T-1 einfacher, denn da gestell ich die für meinen Kunden in ATB-15er gleich am Airport. Eröffnen für einen Kunden tue ich die, wenn er zugelassener Empfänger ist, deshalb auch mein Gedanke, dass da eine spedition mit an Bord muss, denn irgendwer muss die T-1 ja aufmachen.
Carnet wäre gewesen, hätte er noch ein weiteres Nicht-EU-Land durchfahren wollen.
Ja, unverzollten Wein aus Südafrika haben wir auch noch im Verwahrlager…
Grüße,
Marcus
Hi,
zum Zoll: ich würde dir empfehlen entweder eine Spedition zu beauftragen oder an der Grenze selbst zu verzollen. Dürfte allerdings der leichte Part sein.
Zur Ware: Bitte beachte, dass es bei Lebensmitteln besondere Vorschriften gibt! Hier mal ein kurzer Auszug aus dem K&M
Wein: "Die EG-Verordnung 1493/1999 über die die gemeinsame Marktorganisation für Wein enthält auch Besteimmungen über die Bezeichnung, Aufmachung, Beschreibung und Schutz sowie den Handel mit Drittländern (Amtsblatt EG Nr. L 179 vom 14.07.1999)… Für entsprechende Weine aus Nicht-EG-Staaten ist ein „Dokument für die Einfuhr von Wein, Traubenmost und Traubensaft erforderlich, das von einer hierzu ermächtigten Stelle des Ursprungslandes ausgestellt werden muss…“
Öle: „Bei der Einfuhr von … Ölen … sind besondere Bestimmungen zu beachten…“
Lebensmittel allgemein: „Bei (verpackten) Lebensmitteln sind zahlreiche Vorschriften des Lebensmitte- und Bedarfsgegenständegesetzes und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung zu erfüllen…“
Wenn ich mir das so ansehe, würde ich dir vorschlagen mal deine örtliche IHK mit der Fragestellung zu konfrontieren.
Gruss,
Julia