Import aus USA, Wiederverkauf, Steuern?

Guten Tag,
angenommen man möchte sich in kleinen Rahmen selbstständig machen.

Man hat ein interessantes Produkt, kauft, also importiert, die Ware aus den USA und verkauft sie hier in Deutschland übers Internet weiter.

Dafür muss man dann ja ein Gewerbe anmelden, aber wie handhabt man das mit Steuern?

Es soll nur ein kleines Unternehmen werden, also 50-500€ Gewinn im Monat vielleicht.

Wie handhabt man das mit der Mehrwertsteuer, beim Einkauf in den USA zahlt man ja auch VAT und beim Verkauf bekommt man Mwst, kann man das irgendwie verrechnen und wenn ja wie?

Ebenfalls die Frage, wenn man einen Investor (Privatperson) hat, der 25% vom Einkaufspreis trägt und 25% vom Gewinn bekommt, weil evtl ein wenig Risiko vorhanden ist und man das streuen möchte, wie rechnet man sowas ab?

Ein Steuerberater kostet 100€ die Stunde und ist daher leicht unverhältnismäßig für sowas finde ich, gibt es solche Dienste auch günstiger?

VAT an Uncle Sam, USt. an FA
Hallo Andre.

Guten Tag,
angenommen man möchte sich in kleinen Rahmen selbstständig
machen.

Gewerbe ist Gewerbe. Es gibt kein Kleingewerbe, sondern nur ein Gewerbe. Das andere ist die Kleinunternehmeregelung beim FA.

Man hat ein interessantes Produkt, kauft, also importiert, die
Ware aus den USA und verkauft sie hier in Deutschland übers
Internet weiter.

Prima Idee.

Dafür muss man dann ja ein Gewerbe anmelden,

Ja.

aber wie handhabt man das mit Steuern?

Die müssen ans FA entrichtet werden.

Es soll nur ein kleines Unternehmen werden, also 50-500€
Gewinn im Monat vielleicht.

Egal. Unternehmen ist Unternehmen. Es gibt nur ein Gewerbe, kein Kleingewerbe.

Wie handhabt man das mit der Mehrwertsteuer, beim Einkauf in
den USA zahlt man ja auch VAT und beim Verkauf bekommt man
Mwst, kann man das irgendwie verrechnen und wenn ja wie?

Die VAT bekommt Uncle Sam, die MwSt, hier Umsatzsteuer, bekommt das FA. Schon an die Einfuhrumsatzsteuer gedacht? Schon an die Zollgebühren gedacht? Schon an die Transportkosten und Versicherung gedacht?

Ebenfalls die Frage, wenn man einen Investor (Privatperson)
hat, der 25% vom Einkaufspreis trägt und 25% vom Gewinn
bekommt,

Das kann schnell ein Minusgeschäft für den Investor werden. Wer ist das? Leute die Geld zu verschenken haben sind immer willkommen.
Oder bekommt der 25% vom Umsatz?

weil evtl ein wenig Risiko vorhanden ist und man das
streuen möchte, wie rechnet man sowas ab?

Wenn er einzahlt ist das für den Unternehmer Fremdkapitalaufnahme. Die Kapitalkosten werden zurückbezahlt mit 25% vom Gewinn. Das kann aber auch mal nichts sein oder auch sehr viel. Wer weiß.

Ein Steuerberater kostet 100€ die Stunde und ist daher leicht
unverhältnismäßig für sowas finde ich, gibt es solche Dienste
auch günstiger?

Ja.

danke für die antwort, aber doch was kurz & knapp

  1. wo gäbe es denn eine günstigere beratung

und 2)
wenn man in deutschland was kauft und verkauft kann ich die mehrwertsteuer doch als durchlaufenden posten handhaben, vorsteuer und mwst die sich gegenseitig aufrechnen sozusagen (hoffe begriffe richtig, sinn dürfte verständlich)

in amerika zahl ich aber VAT und deutschland noch mwst ohne dass sich das gegenseitig aufrechnet?

zollgebühren usw sind einkalkuliert logischerweise nur am rand :wink:

danke für die antwort, aber doch was kurz & knapp

  1. wo gäbe es denn eine günstigere beratung

Also auch die Steuerberater stehen im Wettbewerb. Wenn nicht gerade im harten Wettbewerb wie manch andere Dienstleistungen. Nicht jeder nimmt 100/h. Man könnte in einem Online-Steuerrechtsportal Fragen gegen geringes Honorar stellen.

und 2)
wenn man in deutschland was kauft und verkauft kann ich die
mehrwertsteuer doch als durchlaufenden posten handhaben,
vorsteuer und mwst die sich gegenseitig aufrechnen sozusagen
(hoffe begriffe richtig, sinn dürfte verständlich)

Ja, ist schon klar, was du meinst. Die MwSt. der Einkäufe ist die Vorsteuer und wird mit der MwSt. der Verkäufe, ist die Umsatzsteuer, aufgerechnet und der Überschuss, welcher ja normalerweise die USt. sein soll, an das FA überwiesen. Könnte auch umgedreht sein, dann bekäme der Unternehmer die Vorsteuer vom FA überwiesen.

in amerika zahl ich aber VAT und deutschland noch mwst ohne
dass sich das gegenseitig aufrechnet?

Das ist schon mal für GB beantwortet worden. /t/vat-umsatzsteuer-aus-gb-in-d-absetzen/6101998
Sollte also auch für USA gelten.

zollgebühren usw sind einkalkuliert logischerweise nur am
rand :wink:

Man kann auch im Ausland ohne VAT, also TAXfree einkaufen. Vielelicht hast du das schon mal im Urlaub gesehen. Das muss dan m it dem US-Lieferanten geklärt werden, so dass der gleich ohne VAT seine Waren in Rechnung stellt.
Es gibt aber auch noch die Einfuhrumsatzsteuer! Vielleicht wechselt du mal runter zum Brett „Steuern“, falls sich dort noch ein „Steuerberater“ findet.

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noch was zum lesen
http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/u…

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Also auch die Steuerberater stehen im Wettbewerb. Wenn nicht
gerade im harten Wettbewerb wie manch andere Dienstleistungen.
Nicht jeder nimmt 100/h. Man könnte in einem
Online-Steuerrechtsportal Fragen gegen geringes Honorar
stellen.

Aha, da wird aber jede Steuerberaterkammer sehr hellhörig, wenn die Rechnungen sich nicht nach der Steuerberatergebührenverordnung richten sollten, weil Wettbewerb…

An den UP: Willst du eine Discount-Beratung mit der Gefahr, dass Schwachsinn erzählt wird und du am Ende der Dumme bist oder Qualitäts-beratung? Natürlich lässt sich über den Preis reden. Einfach mal ins Branchenbuch schauen oder im Bekanntenkreis rumfragen und dann den Steuerberater vor Ort anrufen und Termin vereinbahren.

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US Sales Tax
Servus,

in den USA gibt es keine VAT. VAT ist die Mehrwertsteuer in UK.

Die vergleichbare Steuer in den USA ist die Sales Tax, deren Erhebung in der Kompetenz der Bundesstaaten liegt, und die daher überall in den USA unterschiedlich ist. Es gibt einzelne Bundesstaaten, die keine Sales Tax erheben, und andere, die bei nachgewiesenem Export keine erheben. In mindestens einem Staat - Louisiana - gibt es sogar sowas Kompliziertes wie Erstattung der Sales Tax bei Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Kurzer Sinn: Sales Tax und VAT darf man nicht verwechseln, es sind verschiedene Steuern und verschiedene Steuersysteme.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

StBGebV - off topic
Servus,

wenn eine Zeitgebühr vereinbart ist, wird da gar niemand hellhörig. Guck mal in die Gebührenverordnung rein, dann können wir weiter diskutieren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Sagst du, ich kenne da genügend Fälle, wo Kammern sehr hellhörig wurden…

Servus,

Gründungsberatung ist ein ganz typischer Fall für § 13 Nr. 2 StBGebV. Das geht dann mit 38 € / h los.

Wegen der vielen Fälle, die Du kennst, bitte ich Dich, ein wenig Butter bei die Fische zu tun. Es ist nicht sehr spaßig, in so einer Nebelsoße herumzurühren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Wegen der vielen Fälle, die Du kennst, bitte ich Dich, ein
wenig Butter bei die Fische zu tun. Es ist nicht sehr spaßig,
in so einer Nebelsoße herumzurühren.

Mag sein, aber ebend: off topic :wink:

Und dann wäre da noch die Sache mit dem Steuergeheimnis…

Schöne Grüße
ebib