Sehr geehrter Experte/-in,
vor ca. 1 Monat habe ich mir bei Ebay einen Controller für meine Spielekonsole bestellt.(wii remote + nunchuk). Der Artikelstandort war HongKong. Zwei Wochen später durfte ich den Artikel dann vom Zoll abholen mit einer mündlichen Verwarnung, dass so etwas illegal o.ä. sei.
Ich habe leider den Zollbeamten an dieser Stelle nicht konkreter nachgefragt. Meine Internet-Recherchen ergaben lediglich eine Information die mir schon bekannt war, dass Waren über einen bestimmten Wert versteuert werden müssen (über 45 Euro). Da meine Bestellung einen Gesamtwert von 15 Euro hatte, frage ich mich jetzt was genau das Problem war.
Jetzt kommt noch die Pointe: Der Controller funktioniert nicht, jedoch hat mir der Verkäufer angeboten diesen umzutauschen wenn ich ihm das defekte Gerät schicke. Wie soll ich das dem vermeintlich „kulanten“ Zollbeamten erklären ?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen,
mit freundlichen Grüßen,
Jan
Hallo Jan_man
da der Zollbeamte eine mündliche Verwarnung ausgesprochen hatte gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1 Der Anmelde-Wert war ein Fake und er von Dir bezahlte Preis war höher als die 15 EUR. Ich würde bei einem Remote-Controller nebst Nanchuk auf stutzig werden, zumal ja auch noch Frachtkosten berücksichtigt werden müssen.
- Es handelte sich um ein Plagiat … also einen illegalen Nachbau (und hier kannst Du froh sein, dass Du die Sendung überhaupt bekommen hast).
Ob sich der Rückversand nach Hongkong aus Kostengründen überhaupt lohnt kann ich nicht sagen.
Wie Du das dem Zöllner erklären sollst weiss ich auch nicht … aber mehr wie eine Komplettabschreibung kann es ja eigentlich nicht werden.
Viel Erfolg.
Hallo Peter,
danke für die Antwort.
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Ich lüge nicht in diesem Forum
Der Preis war definitiv 15 Euro. Ich musste beim Zoll eine PayPal Rechnung vorlegen die dieses beweist.
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Das mit dem Plagiat kam mir auch in den Sinn. Doch der Controller wird angeboten als
„Controller für die Nintendo Wii“ und nicht als „Nintendo Wii Controller“. Auch sind auf dem Controller selbst keine Wii logos o.ä. vorhanden. Okay er schaut zwar sonst 1:1 so aus, ich weiß ja nicht inwiefern so Markenrechte reichen. Hier das Angebot bei ebay (ist aber ein anderer Anbieter):
http://cgi.ebay.de/Remote-Wiimote-Controller-Nunchuk…
Grüße aus dem Norden,
Jan
Hallo Jan_man
Da ich auf das Schweizer Zollrecht spezialisiert bin, kann ich dir darauf leider keine Antwort geben.
Gruss
HaegarCH
Hallo Jan,
wenn die Einfuhr des Controller tatsächlich illegal wäre, hätte der Zoll ihn dir gar nicht ausgehändigt.
Es handelt sich vermutlich um eine Nachahmung eines Controllers von einem Drittanbieter (daher auch der geringe Preis), der gegen Urheberrechte/Markenrechte des Herstellers Nintendo verstößt. Der Zoll kann jedoch nur etwas dagegen machen (= das Gerät beschlagnahmen), wenn ein sog. Grenzbeschlagnahmeantrag vorliegt. Natürlich sieht es der Zoll als Stellvertreter der EG nicht gerne, wenn solche Waren eingeführt werden und er nichts machen kann. Daher die „Verwarnung“ des Zöllners. Solange diese kostenlos war, war sie auch umsonst, da kein Verstoß vorlag
…
Nur wenn der Controller als Original deklariert ist und offensichtlich kein Original ist besteht ein Einfuhrverbot (sog. Verbote und Beschränkungen).
Was die Wertgrenze angeht: Bis 45 EUR Warenwert gilt die Zollfreiheit nur bei Handel zwischen Privatleuten. Weitere Wertgrenzen findest du hier: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/sonstiges/index… (Frage 4)
Musstest du denn Zoll bezahlen? Bei 15 EUR Warenwert eigentlich in keinem Fall.
Der Rücksendung funktioniert (unabhängig von weiteren unnötigen Kommentaren des Zolls) so: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index… (Frage 5, „Rücksendung von verzollten Waren“).
Ich hoffe, dir etwas weiter geholfen zu haben,
Grüße sendet floyd_83
hallo
mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar was daran illegal sein soll, mir fallen da lediglich 2 möglichkeiten ein die evtl als illegal angesehen werden könnten:
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betrifft eigentlich nur firmen die zb nintendo controller in grosser menge importieren ohne eine
genehmigung der fa nintendo zu besitzen.
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das könnte evtl zutreffen das es sich bei ihrem controller um ein plagiat handelt, wie es in den asiatischen ländern ja nicht grade unüblich ist.
und das die firma nintendo für solche waren eine sogenannte grenzbeschlagnahme beantragt hat,
was sich aber auch eher auf einfuhren im grösseren stil bezieht.
für den privatgebrauch wird schonmal ein auge zugedrückt was ja bei ihnen auch der fall gewesen
scheint.
mfg crizbee
ja nich unüblich
Sorry wegen der verspäteten Antwort. Leider kann ich momentan hierzu keine Auskunft geben. Ich melde mich i.L.der nächsten Woche hierzu noch einmal.
Gruß
Detlef Schumacher
Hallo Jan,
entschuldige bitte die späte Antwort - ging nicht eher.
Nimm meine Info ohne größere Erklärung hin.
Zuerst habe ich die Warennummer aus dem Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik ermittelt (8471). Die Nummer ist bei der Einfuhr 11stellig - hier aber nicht von Belang deshalb reichen die ersten vier Stellen 8471. Dann kann man mit dieser Nummer unter ezt-onlin.de die Massnahmen bei der Einfuhr ermitteln. Gib ein - ezt.online.de ; zur Einfuhr ; Codenummer = 8471 und Geogr. Gebiet = HK ; Suche starten - dann bekommst du alle Einfuhrmassnahmen
angezeigt.
Wie du sehen wirst gibt es keine. Luftfahrtstauglichkeits-Zollaussetzung ist für deinen Fall nicht zutreffend.
Ich kann das was der Zollbeamte gesagt haben soll nicht nachvollziehen.
Am sinnvollsten ist es, noch einmal Kontakt mit dem Zollamt aufzunehmen und den Sachverhalt klären.
Gruss Detlef …für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.