Hi!
Ich möchte in A ein gebr. Auto kaufen.
An der Grenze gibt oder sollte es keine Prob. geben.
Nur wie bekomme ich das Auto hier her? Kann ich hier in D ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und mitnehmen oder brauch ich eins aus A?
(Fahrzeug ist nicht zugelassen)
Und was ist wenn ich es auf dem Hänger hole?
Und was brauch ich hier um es anzumelden? Tüv und Asu (wie alt?), Zulassung, Kaufvertrag
An der Grenze gibt oder sollte es keine Prob. geben.
…da man die Grenze kaum noch erkennt…;~)
Nur wie bekomme ich das Auto hier her? Kann ich hier in D ein
Kurzzeitkennzeichen beantragen und mitnehmen oder brauch ich
eins aus A?
Wir holten die Fz. bislang immer mit deutschen 06er Kennzeichen, also der sog. „Roten Nummer“. Angeblich (ich habe es nicht überprüft) gibt es ein Versicherungs-Doppelabkommen, man darf sowohl mit „Roter Nummer“ in A fahren, als auch mit „Blauer Nummer“ in D.
Und was ist wenn ich es auf dem Hänger hole?
Ja, was ist dann?
Und was brauch ich hier um es anzumelden? Tüv und Asu (wie
alt?), Zulassung, Kaufvertrag
AU + HU müssen natürlich in D gemacht werden, zudem ggf. (wenn keine D Dokumente vorhanden) ein Datenblatt nach §21. Und natürlich eine KBA Auskunft einholen. Kostet alles nicht die Welt (
Wir holten die Fz. bislang immer mit deutschen 06er
Kennzeichen, also der sog. „Roten Nummer“. Angeblich (ich habe
es nicht überprüft) gibt es ein Versicherungs-Doppelabkommen,
man darf sowohl mit „Roter Nummer“ in A fahren, als auch mit
„Blauer Nummer“ in D.