Import in die Schweiz und reexport - MwSt?

Liebe Freunde, ich bitte um Ihre Hilfe. Eine schweizerische Fa im Auftrag von einer auslaendischen Fa (registriert auf BVI) wird etwas in Deutschland kaufen (soviel ich weiss in EU bezahlt man 0% MwSt auf Export, wie stehts aber mit der Schweiz in diesem Fall?). Danach wird das Etwas nach Russland reexportiert (wieder was ist mit MwSt?). Wie hoch ist das zollpflicht fuer die schweizerische Fa? Und wenn sie MwSt in der Schweiz bezahlt, wer kann das rueckerstatten - die schweizerische Fa oder die Fa auf BVI (der Auftraggeber, auf dessen Kosten alles obenbeschriebene passiert)?

Hallo Alina,

welchen Weg nimmt dabei die Ware? Gelangt sie von D in die CH und von der CH nach RUS, oder wird sie direkt von D nach RUS geliefert?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

Danke fuer Ihre Antwort. Wir moechten gerade die beiden Varianten betrachten. Hoechstwahrscheinlich wird die Ware ueberhaupt nicht in die Schweiz kommen, sondern von DL aus gleich nach Russland im Autrag vom schweizerischen Kaeufer geliefert.

Servus,

wenn die Ware in die CH kommt, führen der deutsche und der schweizer Unternehmer jeweils eine USt- bzw. MWSt-befreite Ausfuhrlieferung aus. Der schweizer Unternehmer kann die schweizer Einfuhr-MWSt als Vorsteuer abziehen. Insgesamt fallen bei der gesamten Kette zwei Mal Einfuhrabgaben (je nach Ware) an: In der CH und in RUS.

Wenn die Ware nicht in die CH kommt, sollte der schweizer Unternehmer ein bissel Geschick im Umgang mit russischen Behörden haben: Er ist dann der, der die Ware in RUS einführt und in Verkehr bringt; sein Umsatz aus der Lieferung an den Endkunden unterliegt russischem Steuerrecht, und er muss die Einfuhrzollerledigung in RUS besorgen. Der Umsatz ist hinsichtlich schweizer MWSt nicht steuerbar, der schweizer Unternehmer schuldet russische Mehrwertsteuer (meines Wissens ist die ähnlich wie die US Sales Tax, kein Vorsteuerabzug - aber das weiß ich nicht so recht) und muss sich in RUS steuerlich registrieren lassen.

Wenn der LKW den Bogen über St. Margrethen schlägt, kostet die ganze Aktion zwar ein Mal mehr Einfuhrzoll (den schweizerischen), aber dafür kann der schweizer Unternehmer den ganzen Unmus mit den russischen Zoll- und Steuerbehörden seinem russischen Kunden überlassen, der vermutlich viel besser weiß, wem man dort welche Trinkgelder zahlt und mit wem man wie viel getrunken haben sollte, damit sowas funktioniert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Dä Blumepeder,

wiedermals bin ich Ihnen dankbar fuer Ihre Hilfe.

Was Russland betrifft, so muss man sich nicht unbedingt steuerlich in Russland registrieren lassen, wenn man selbst die Waren importiert und alle Zoll und Einfuhrsteuer bezahlt. Nur darf man danach die Einfuhrsteuer nicht rueckerstatten, dafuer kann man die Summe zum Preis der gelieferten Waren addieren.

))) und man muss nicht unbedingt mit russischen Zoll- und Steuerbehörden zusammen trinken )))

Ich bin eigentlich Steuerjuristin in Russland…

Freundliche Gruesse, lieber Kollege!

Hallo Alina,

Was Russland betrifft, so muss man sich nicht unbedingt
steuerlich in Russland registrieren lassen, wenn man selbst
die Waren importiert und alle Zoll und Einfuhrsteuer bezahlt.

Im beschriebenen Fall ist der Schweizer Unternehmer aber nicht nur derjenige, der die Ware nach RUS importiert, sondern auch derjenige, der einen steuerpflichtigen Umsatz in Russland ausführt, indem er die Ware an den russischen Endkunden liefert. Und damit muss er die russische Mehrwertsteuer nicht nur auf den Import, sondern auch auf den (inländischen) Verkauf an den Endkunden abführen.

Wenn er freilich professionelle und russischsprachige Unterstützung im Land hat, dürfte das nicht sehr kompliziert sein. Sogar dann, wenn der Schweizer keinen Onkel bei der Milizia und keinen Cousin bei der Gazprom hat…

дружба!

Dä Blumepeder