ob R1005/09 greift oder nicht - die Du durch Anklicken mit Weiterleitung auf EURLex lesen kannst, zusammengefasst steht sie auch auf der Liste der Maßnahmen:
Zusatzcode 4115: Waren, ausgenommen Abfälle, mit Ozon abbauenden Stoffen oder die Ozon abbauende Stoffe benötigen
weißt Du dann, wenn Du das Kältemittel kennst, das in der von Dir gewünschten Anlage verwendet wird. Lass Dir vom Hersteller schreiben, welches Kältemittel er verwendet; falls das ein Betriebsgeheimnis ist, kommst Du auch mit einer Bestätigung weiter, dass es - falls es denn so sein sollte - nicht ozonschädigend wirkt.
welches Kältemittel der Hersteller benutzt, hat er mir auch nicht gesagt. Ich habe aber folgende Antwort bekommen:
Here is the answer to your question about our AIR CONDITIONER,
Mark
According to a document put out by the US Department of Energy and the EPA in 1997, „Energy and Global Warming Impacts of HFC Refrigerants and Emerging Technologies“ - on page 39, R-410A is defined as a binary HFC mixture which is
„…ozone-safe, non-flammable, non-toxic, efficient, and has performance levels close to that of HCFC-22.“
Für mich liest es sich so, dass die Klimaanlage nicht ozonschädlich ist oder irre ich mich damit?
es geht bei HFC um Hydroflurkarbonate, die als nicht ozonschädigend gelten.
Bevor der Transport unterwegs geht, ist es sicher nützlich, mit dem deutschen Zoll zu klären, welche Nachweise, Konformitätserklärungen, Gutachten oder wasauchimmer erforderlich sind, um das zu belegen.
Wenn die Fuhre mal beim Zoll festliegt, wird das viel fummeliger als vorab.
Hallo,
so uch habe die Info, dass es sich um das Kühlmittel R-410A handelt. Es ist nicht Ozonschädlich. In D gibt es auch einige Sicherheitsdatenblätter dazu. Sollte also ohne Probleme nach D importiert werden können, hab aber trotzdem eine verbindliche Zollauskunft gestellt.
Gruß Ronald
die Sache mit der verbindlichen Zollauskunft ist eine gute Idee: Sachlich ist es klar, dass das Kühlmittel nicht vom Einfuhrverbot betroffen ist, aber beim Zoll sind die Rituale mindestens so wichtig wie die tatsächlichen Verhältnisse - es genügt z.B., wenn der deutsche bzw. belgische Zoll z.B. eine von welcher US-Behörde auch immer beglaubigte Konformitätserklärung des Herstellers verlangt, die vor Versendung ausgestellt ist, um bei so einer Einfuhr in eine blöde Bredouille zu kommen.