Import von Elektronik, Gewährleistung?

Guten Tag,

also ich hab mir vorgenommen ein paar Elektronik Artikel bei einem Händler in den USA zu bestellen und diese nun hier in Deutschland gewinnbringend zu verkaufen. Nun hab ich noch eine spezifische Frage zur Gewährleistung für den Kunden.

Ich will die Ware natürlich als Neu anbieten und der Kunde soll auch seine reguläre Gewährleistung erhalten (je nach Produkt halt 12 bzw 24 Monate).

Aber ist die Gewährleistung nicht schon „angebrochen“ nach dem Kauf beim Händler in den USA, oder wie verfährt man richtig dass diese erst nach dem Kauf bei mir gilt? Muss die verschweisste Verpackung nur nicht geöffnet werden + eine Rechnung meinerseits und das langt?

Hoffe ihr verstehts :wink:

Hi
ich denke mal DU gewährleistest DEINEM Kunden gegenüber… oder?
Dein Kunde hat ja mit deinem Zulieferer keinen Vertrag sondern mit Dir.
Das hat mit dem was der Zulieferer DIR gegenüber für Verpflichtungen hat erstmal nicht direkt was zu tun… aber vielleiicht spinnn ich ja auch.
A

also ich hab mir vorgenommen ein paar Elektronik Artikel bei
einem Händler in den USA zu bestellen und diese nun hier in
Deutschland gewinnbringend zu verkaufen. Nun hab ich noch eine
spezifische Frage zur Gewährleistung für den Kunden.

Ich will die Ware natürlich als Neu anbieten und der Kunde
soll auch seine reguläre Gewährleistung erhalten (je nach
Produkt halt 12 bzw 24 Monate).

Aber ist die Gewährleistung nicht schon „angebrochen“ nach dem
Kauf beim Händler in den USA, oder wie verfährt man richtig
dass diese erst nach dem Kauf bei mir gilt? Muss die
verschweisste Verpackung nur nicht geöffnet werden + eine
Rechnung meinerseits und das langt?

Hoffe ihr verstehts :wink:

Hallo,

Ich will die Ware natürlich als Neu anbieten und der Kunde
soll auch seine reguläre Gewährleistung erhalten (je nach
Produkt halt 12 bzw 24 Monate).

die Gewährleistung bei Neuware einzuschränken ist nicht zulässig. Es müssen also immer 24 Monate gegeben werden. Siehe auch § 475 Abs. 2.

Aber ist die Gewährleistung nicht schon „angebrochen“ nach dem
Kauf beim Händler in den USA, oder wie verfährt man richtig
dass diese erst nach dem Kauf bei mir gilt? Muss die
verschweisste Verpackung nur nicht geöffnet werden + eine
Rechnung meinerseits und das langt?

Ob es in den USA überhaupt so etwas wie Gewährleistung gibt, weiß ich nicht. Ganz sicher weicht die Rechtslage ganz erheblich von der deutschen ab. Für deinen Käufer beginnt die Gewährleistungsfrist bei Gefahrübergang, idR. dann, wenn er die Ware erhält. Was du für Ansprüche gegen den Händler in den USA hat, juckt deinen Käufer nicht, denn sonst könnte er ja gleich selbst in den USA kaufen.

Gruß

S.J.

Abend!

Ich will die Ware natürlich als Neu anbieten und der Kunde
soll auch seine reguläre Gewährleistung erhalten (je nach
Produkt halt 12 bzw 24 Monate).

Nein bei uns gibt es eine Sachmängelhaftung von 24 Monaten, was du
mit deinem Zulieferer ausmachst interessiert den deutschen Kunden nicht.

Muss die verschweisste Verpackung nur nicht geöffnet werden + eine
Rechnung meinerseits und das langt?

Wie gesagt was du mit deinem Zuliefer ausmachst interessiert nicht.

Hoffe ihr verstehts :wink:

Ja aber hast du schon bedacht

  • Duales System
  • Elektronikschrottgesetz
  • Zoll
  • 14 Tage Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften
  • CE Kennzeichnung
  • CE Haftung, Konformitätserklärung
  • deutsches Handbuch

Sollten deine Produkte Batterien enthalten gibt es noch etliche
weitere Regelungen, wie auch den Nachweis der Inhaltsstoffe.

Das ist mir so gerade eingefallen und ist sicher nicht vollständig.

Gruß
Stefan

Ergänzung
Hallo,

Ja aber hast du schon bedacht

  • Duales System
  • Elektronikschrottgesetz
  • Zoll
  • 14 Tage Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften
  • CE Kennzeichnung
  • CE Haftung, Konformitätserklärung
  • deutsches Handbuch

nicht zu vergessen die Produkthaftung (http://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/index.html). Das ist aber nicht soooo wichtig, die Haftung ist schließlich auf max. 85 Millionen Euro begrenzt.

Gruß

S.J.