Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mich mit einer eigenen kleinen Kosmetikmarke selbstständig zu machen. Die Produktion hier in Deutschland ist für den Anfang (wegen hoher Mindestabnahmemengen) oft schwer zu stemmen, daher recherchiere ich gerade im Bereich internationale Lohnherstellung (OEM).
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Bevor ich dort aber konkret anfrage, wollte ich mal in die Runde fragen, ob sich hier jemand mit dem Import von Kosmetik in die EU auskennt?
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Worauf muss ich beim deutschen Zoll besonders achten?
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Wie läuft das mit der strengen EU-Kosmetikverordnung (Sicherheitsbewertung, CPNP-Meldung), wenn die Ware außerhalb der EU produziert wurde? Haftet der Hersteller oder ich als Importeur?
Ich bin für jeden Hinweis zu den rechtlichen Fallstricken sehr dankbar!
Naja, Du bist der Importeur, also mußt DU Dinge wie Produktsicherheit, Inhaltsstoffe, Schäden (z.B. Hautreaktionen) geprüft haben und sicherstellen, das das alles passt.
In Bezug auf was? Der Zoll prüft nur die entsprechenden Zollbestimmungen. Für alles andere bist im Grunde Du zuständig. Ob/wie Du das dann alles sicherstellst (Stichwort EU-Consultant / Regulatory Service, eigene prüfung, etc.) bleibt Dir überlassen, aber Du bist dann auch verantwortlich. Der Hersteller (=Nicht EU) ist nicht für die Rechteeinhaltung des Importeurs Verantwortlich.
Viel Glück.
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Moin,
Aus Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten - IHK Bodensee-Oberschwaben
Sie stellen Produkte her, die unter dem Namen eines Dritten verkauft werden? Oder Sie importieren Ware aus Asien, welche Sie unter Ihrer eigenen Marke vertreiben? Häufig kommt es in solchen Fällen zu Unklarheiten, wer letztlich als Hersteller eines Produkts gilt und wann die Ware als „in Verkehr gebracht“ gilt.
Das scheint auf dich zuzutreffen.
- Hersteller:
„ … jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet…"
Stark vereinfacht gilt in vielen Fällen: „Wer draufsteht, ist Hersteller.“
- Inverkehrbringen:
„ … die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.“
- Bereitstellung:
„ … jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit …“
Vereinfacht: „Jede Vertriebstufe innerhalb der EU entspricht einer Bereitstellung.“
Das mag aus professioneller Sicht unjuristisch sein, trifft IMHO aber den Kern der Sache.
-Luno
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