Import von Lebensmitteln aus den USA

Hallo,

habe zwar nächste Woche einen Termin bei der Industrie und Handelskammer, hätte aber vorab gerne schon ein paar Informationen, dass ich nicht ganz so unwissend und unvorbereitet in dieses Gespräch gehe. Und zwar:

Mein Mann und ich überlegen Bonbons (ähnlich Nimm 2) aus den USA zu importieren und übers Internet zu verkaufen.
Klar, wir müssen erst einmal bei der Firma in den USA anfragen. Wenn wir uns über den Preis usw. einig sind heißt es hier, Gewerbe anmelden. Bräuchte aber noch detaillierte Informationen. WIe sieht es z.B. mit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung aus oder den Zollbestimmungen oder der Einfuhrumsatzsteuer???
Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten oder andere nützliche Tipps für mich.

Vielen Dank

Ich würde mich beim Zoll erkundigen wie hoch der Einfuhrzoll ist. Dann Kalkulieren ob es sich überhaupt lohn,ich glaube das der Einfuhrzoll so hoch ist wie die dieferens Einkaufspreis und Landesverkaufspreis.
Wo liegt da der verdinst.

Hallo,

Für Zollbestimmungen bitte beim Zollamt anfragen. Für Lebensmittel rechtliche Belange beim zuständigen Veterinär Behörde. Auch sollten Sie sich erkundigen Was ausfuhr USA und Transport, Verladung, Fracht und dann hier Transport Fracht kostet. Es ist sehr viel zu bedenken. Die erste Anschrift um sich zu erkundigen ist tatsächlich bei IHK und HWK. Alles andere kostet erheblich. Die hier im Detail auch auszuwalzen sprengt jeglichen Rahmen.

Mfg Andreas

Hallo, zurück.
Da kenne ich mich leider nicht aus.

Herzliche Grüße

Hallo,

darüber weiß ich leider nichts.

Viel ERfolg!

DePfälzer

Habe ich leider keine Erfahrung mit.
Gruß

Hallo zwergi290486,

auf dem Gebiet bin ich leider auch kein Experte. Während meiner Zeit als Unternehmer habe ich aber immer bei offenen Fragen gute Erfahrungen damit gemacht, diese vorher mit den zuständigen Ämtern zu klären. In Ihrem Fall würde ich mich also mit der Gewerbeaufsicht, dem Zoll und dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.
Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben und freundliche Grüße
Vollderpauker

Hallo zwergi

Leider kann ich dir mit den steurrsachen nicht helfen dazu musst du einen Steuerberater oder so Fragen. Aber mit dem anderen werde ich versuchen dir alle Fragen zu beantworten.
Also wenn ihr solche Süßigkeiten übers Internet verkaufen wollt braucht ihr ne attraktive Internetseite wo Preis pro 100g angegeben wird. Leider werden die zutatenlisten auf englisch sein wenn die Produkte aus Amerika kommen, die müsstet ihr auf deutsch übersetzen und auf jeder Packung die Übersetzung kleben das ist in Deutschland Pflicht. Soweit ich weiß sind Süßigkeiten auch kein Problem nur tierische Produkte darf man nicht in die Eu einführen aus Seuchen Schutz gründen.
Ich hoffe das ich ein paar Fragen beantworten könnte solltet ihr noch welche haben einfach schreiben gerne schicke ich euch gerne ne e-Mail mit den ganzen Verordnungen damit du dir das durchlesen kannst.

Viel Erfolg mit eurer Idee
Peter Luger

Hallo,
ich würde mal bei Eurem Veterinäramt anfragen. Die müssen Euren Betrieb ohnehin zulassen. Vielleicht auch mal im Internet die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung durchlesen. Vielleicht ist dafür auch die VO (EU) 852/2004 für Euch wichtig.

Viele Grüße

Heinzgeorg

Sorry, keine Ahnung; bin Chemiker und kein Existenzgründerberater :smile:

VG
rai69

Hallo, da kann ich dir leider nicht kompetent weiterhelfen. Viel Erfolg
Gruss

Hallo,
leider kann ich erst jetzt antworten, ich hoffe, Du hattest den Termin noch nicht. Zu Zollbestimmungen kann ich nichts beitragen. Die Anforderungen der LMKV müssen jedoch umgesetzt werden. Wenn Du Fertigpackungen für den Endverbraucher mit engl. Kennzeichnung importierst, muss in deutsch drauf: Verkehrsbezeichnung (VKBZ), MHD (mit richtigem Wortlaut), Zutatenliste, Hersteller. MHD, Bezeichnung und Mengenangabe mach Eichgesetz im selben Sichtfeld. Die VKBZ muss bestimmten Anforderungen genügen. Einzelheiten würden hier zu weit führen. Bitte lies einfach §3 LMKV, dort findest Du die Verweise auf die anderen §§.
Viel Erfolg!
Gruß
Kecker