Import von Medikamenten

Streitfrage.
Darf ein Apotheker Medikamente aus einem Nicht-EU-Land importieren,
welches weder eine deutsche noch eine EU-Zulassung hat und hier im
Inland in Verkehr bringen.

Meine Meinung ist nein, da laut § 21,1 AMG nur Medikamente in den
Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie durch die zuständige
Bundesoberbehörde zugelassen sind oder wenn für sie die Kommission
der Europäischen Gemeinschaften oder der Rat der Europäischen Union
eine Genehmigung erteilt wurde.

Mein Bekannter meint: (wörtl. zitiert) Wenn z.B. ein Medikament
nur in der Schweiz zugelassen ist, kann jeder Apotheker dieses
Medikament importieren, jeder Arzt kann es verschreiben, jeder
Patient kann es einnehmen, muss es aber auch selbst bezahlen, der
Apotheker ist in seiner Preisgestaltung völlig frei, keine Kasse
ersetzt es.

Grundlage dieser Meinungsverschiedenheit ist eine Diskussion über die
unterschiedlichen Impfstoffe gegen die Schweinegrippe.

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, freue mich aber über jede
fach- und sachkundige Antwort.

Dein Bekannter scheint sich ja super auszukennen, soll er Dir doch mal sagen, wie er auf den Schwurbel kommt.

Natürlich ist das Blödsinn.

schwurbel

Dein Bekannter scheint sich ja super auszukennen, soll er Dir
doch mal sagen, wie er auf den Schwurbel kommt.

Natürlich ist das Blödsinn.

ach?

§ 8 AMG Österreich

§ 8. (1) Arzneispezialitäten bedürfen keiner Zulassung, wenn
.
.
.
2. ein zur selbständigen Berufsausübung im Inland berechtigter Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt bescheinigt, dass die Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann.

mit einer entsprechenden ärztlichen bescheinigung ist ein derartiger import möglich und auch üblich

gruß

t.

Solange Österreich aber noch nicht von uns in den Landkreis Rosenheim eingemeindet wurde, dürfte das für den deutschen Rechtsraum ziemlich unbedeutend sein :wink:

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schon mal davon gehört, dass die AMG einander EU-weit entsprechen?

richtlinie 65/65/EWG bzw. richtlinie 81/851/EWG, kodifiziert als richtlinie 2001/83/EG bzw. richtlinie 2001/82/EG.

nachhilfestunde beendet.

t.

Ja Himmelarschundzwirn, is heut Vollmond oder was?

Nur weil wir eine EU haben, gilt in Deutschland trotzdem das österreichische Arzneimittelgesetz nicht.

Und wenn Du Dich auf den Kopf stellst und mit den Ohren wackelst, so etwas wie bei den Österreichern GIBT ES HIER NICHT. Kannst Du gerne nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__21.html

Oder soll ich es für Dich noch langsamer schreiben?

Übrigens, wenn Du demnächst wieder klugscheissern willst, dann gib bitte auch den entsprechenden § im DEUTSCHEN Arzneimittelgesetz an.

stimmt …
die entsprechenden Richtlinien wurden im deutschen AMG noch nicht umgesetzt. sorry, mein versehen.

wird aber noch kommen.

und deinen ton könntest du etwas … äh … überarbeiten, ja?

t.

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