Hallo,
angenommen es wurden mehrere Rauchkörper im europäischen Ausland bestellt und bei Lieferung durch den Zoll konfisziert.
Im Sicherungsprotokoll wurden die Rauchkörper vom Zoll als Feuerwerkskörper deklariert. Der Einzug erfolgte daraufhin unter Verweis auf das deutsche Sprengstoffgesetzt.
Die Frage:
1.)Fallen die Rauchkörper tatsächlich unter die Feuerwerkskörper?
2.)Was sind die entscheidenden Merkmale für die Klassifikation als Feuerwerkskörper?
3.)Wenn Rauchkörper nicht als Feuerwerkskörper zu klassifizieren sind, kommt dann trotzdem das deutsche Sprengstoffgesetzt und somit auch der Einzug durch den Zoll zur Anwendung?
4.)Welche Konsequenzen hat ein bisher unbescholtener Besteller zu befürchten?
Vorab schon mal Danke.
Gruß