Import von Wein, was gibt es zu beachten? (z.B.Ste

Guten Tag,
mein Freund und ich wollen aus Süditalien (Salento in Apulien) Wein nach Deutschland importieren. Da wir beide in diesem Bereich unerfahren sind, wissen wir nicht, wie unsere ersten Schritte auszusehen haben:
Am wichtigsten sind wohl die Punkte,welche Steuern wir zu bezahlen haben und welche Vorschriften zu beachten sind, bevor wir loslegen. Es wäre toll, wenn sich hier jemand finden würde, der uns in diesem Bereich ein paar Tipps geben könnte.
Vielen Dank im Vorraus,
Lisa

Servus,

auf Wein gibts EU-einheitlich eine Verbrauchsteuer. Die ist in Deutschland mit dem Satz von Null Prozent festgelegt.

Dennoch muss der Import von verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch innerhalb der EU und nach Wegfall der Zölle beim Zoll angemeldet werden. Für diese Unternehmung ist es notwendig, mit dem örtlich zuständigen Zollamt/Hauptzollamt Verbindung aufzunehmen. Es wird dann eine Zollnummer (weiß nicht, ob das in diesem Zusammenhang eine andere Bezeichnung hat) zugeteilt, und der Import kann losgehen. Muss halt in einem Wareneingangs- und -ausgangsbuch aufgezeichnet werden, welche Mengen sich woher und wohin bewegen. Aber das interessiert, wenns mal aufgezeichnet ist, niemanden mehr.

Anders ists mit Schaumwein und Spirituosen - die kosten richtiges Geld, wenn man sie nach D bringen und hier in Verkehr bringen will. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
danke für die schnelle Antwort. Weißt du denn auch, wie es dann weitergeht? Fallen noch irgendwelche anderen Steuern an, außer Umsatzsteuer? (Das sind dann die 19%, oder?). Wo muss man die dann abführen? Nach meinem Laienwissen würde ich dann denken, dass man das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss und die Umsatzsteuer dann dort zahlt?
Eine Frage ist auch noch, wie die Sache aussieht, weil es ja ein Deutsch-Italienisches Buisness ist. Kann das Gewerbe auch nur in Italien angemeldet werden? Oder muss es in beiden Ländern angemeldet werden? Muss dann die Steuer in Italien oder in Deutschland bezahlt werden? (Kann man sich das aussuchen?)
Vielen Dank schon im Vorraus für deine/Eure Hilfe!
Viele Grüße
L

Servus,

Fallen noch irgendwelche anderen Steuern an,
außer Umsatzsteuer? (Das sind dann die 19%, oder?).

Es fällt keine Einfuhr-USt an. Wenn ein deutscher Unternehmer von einem italienischen Unternehmer Ware bezieht, ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Einzelheiten hierzu bitte im Brett „Steuern“ und hier wie da unter Beachtung von FAQ:1129.

Steuern werden an das örtlich zuständige Finanzamt bezahlt. Ausnahme: Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern, die kassiert der Zoll.

Kann das Gewerbe auch
nur in Italien angemeldet werden?

Es wird da angemeldet, wo es betrieben wird. Wenn in beiden Ländern Lagerbestände und Geschäftsräume bestehen, kommt es darauf an, wo das Unternehmen verwaltet wird.

Zu den steuerlichen Fragen Auskunft wie gesagt im Brett „Steuern“ unter „Business und Finanzen“, aber bitte bitte nur allgemein, nicht auf den persönlichen Einzelfall formulierte Fragen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MArtin,
danke nochmal für die Antwort. Und auch Danke für den Verweis auf die FAQ, ich bin hier ja neu und wiß noch nicht so genau, wie es funktioniert.
Viele Grüße