Import Wii Mini Kanada -Problem da nich CE geprüft

Guten Tag,
stellte euch vor, man sammelt seit einiger Zeit Nintendo Konsolen. Nun wurde eine neue Konsole allein auf dem kanadischen Markt veröffentlicht, welche man importieren könnte. Diese Konsole heißt Wii Mini, ist eine Variante der Nintendo Wii und wird ebenfalls natürlich von Nintendo hergestellt.
Dieses Gerät kann man bei Amazon.com im Zustand „neu“ kaufen und direkt aus Kanada geliefert bekommen.
Wenn man aber dieses Gerät importiert, kann es sein, dass es Probleme mit dem Zoll gibt. Diese Konsole ist nicht „CE“ geprüft, womit ihre technische Sicherheit nicht nach den hiesigen Standards geklärt ist.
Stellt euch nun vor, der Zoll gibt eine solche Konsole nach dem Import nicht heraus, sonder teilt dem Empfänger des Pakets mit, die Unbedenklichkeit müsse erst geprüft werden. Hierbei müsse die Entscheidung von der Bundesnetzagentur getroffen werden. Im schlechtesten Falle, so wird dem Empfänger mitgeteilt, müsse das Gerät zurückgeschickt oder zerstört werden
Wie könnte der Empfänger dieser Sendung nun handelt? Hat er Chancen, seine Konsole zu bekommen? Welceh Möglichkeiten gibt es für Ihn, die Prüfung positiv zu beeinflussen? Welche Rechte könnte er etwa geltend machen, um seine Konsole zu erhalten?
Man kann sich ja vorstellen, dass eine Rückabwicklung des Geschäfts sehr schwierig ist und eine Vernichtung durch den Zoll bei einem Sammlerstück schon gar keine schöne Alternative darstellt. Außerdem ist es ja ein Sammlerstück, dass eben gerade nur durch Import zu bekommen ist.

Es würde mich sehr freuen, wenn ich Hinweise zu diesem Sachverhalt bekommen könnte. Vielen Dank für eure Hilfe bei meiner Frage.

Marcel

Hallo,

sicherlich ärgerlich, aber wenn die Prüfung negativ verläuft, gibt es da keine Möglichkeit mehr.
Es wird auch schwierig, den Zoll zu überzeugen, das Gerät an den Absender zurück zu senden, denn das Gerät wurde ja eingeführt.
Einzige Möglichkeit: nachweisen, dass es europäischen Standard hat.

l G

Hoi.

Eine Argumentationsmöglichkeit könnte sein, dass das Gerät gar nicht betrieben werden soll, sondern nur ein reines „Museumsstück/Sammlerstück“ ist.

Wenn ich ein Ford T-Modell, Baujahr 1914, einführen und fahren will, muß ich das Ding ja auch an verschiedene deutsche Richtlinien anpassen. Wenn das aber nur zum anschauen ins Automuseum gestellt wird, brauchts keinen Baurat/TÜV etc.

Wie man aber beweisen will, dass die Wii auch nicht betrieben werden soll…?

Ciao
Garrett

Hallo!

Bei CE-Zeichen ja/nein geht es um die gewerbliche Einfuhr in die Gemeinschaft,nicht um die private Einfuhr(ist dann keine) im Reisegepäck oder auf dem Postwege.
Eines Einzelstückes natürlich.

Alles andere wäre abwegig.

Übrigens, CE ist kein Prüfzeichen. Es besagt,der Hersteller gibt selbst an,er habe sich an die geltenden europäischen Bestimmungen gehalten. Mehr nicht. Niemand hat das auf Wahrheitsgehalt und die wirkliche Einhaltung von Technischen Standards hin nachgeprüft.
Es ist eine Selbsterklärung des Herstellers.

MfG
duck313

Vielen Dank für die bisherige Hilfe! Ich freue mich sehr darüber.

Nun eine Rückfrage zur letzten Antwort.

Wenn das CE Kennzeichen nur bei gewerblichem Import von Bedeutung ist, bedeutet es dann, dass es kein Hinderungsgrund sein kann, wenn es sich um einen privaten Kauf handelt. Im Fall wäre es ja genau ein privater Kauf.
Für weitere Hinweise wäre ich sehr dankbar. Bisher habe ich leider keinerlei Erfahrungen mit dem Zollamt.

Viele Grüße, Marcel

Gibt es hierbei eine Möglichkeit dem Zoll zu beweisen, dass es sich um ein „Museumsstück“ handeln soll?

Wie könnte man Vorgehen, um dem Zoll zu zeigen, dass es die europäischen Standards erfüllt?
Zur Information: Das Gerät wird in Kanada (und nur in Kanada) verkauft. Rein persönlich denke ich, dass in Kanada sicher ähnliche Standards herrschen wie bei uns. Es ist schließlich auch ein OECD-Land und ähnlich hoch entwickelt wie EU-Länder.

Hallo!

Ja,so meinte und sehe ich es.
Bei einem Einzelstück gibts sicher keinerlei Probleme.

Man kann sich aber beim Zoll erkundigen oder über deren Infoseite eine Anfrage starten,ob man als Privatperson Einzelexemplare von technischen Geräten einführen darf,die hierzulande nicht verkehrsfähig wären.
http://www.zoll.de

Mfg
duck313

Tatsächlich wäre die Konformitätserklärung des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien mit CE-Kennzeichnung über die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen technischen Anforderungen“ verpflichtend, bevor ein Produkt in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wrden darf.

Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich), andernfalls geht diese Verpflichtung letztlich an den Inverkehrbringer über.

Da man als Sammler und potentieller(!) Verkäufer eine Inverkehrsbringung glaubhaft nicht ausschließen kann, sehe ich hier keine Chance, dass das Produkt nicht zurückgeschickt oder aus dem Verkehr gezogen wird. :frowning:

G imager761

Hallo!

Ja,so meinte und sehe ich es.
Bei einem Einzelstück gibts sicher keinerlei Probleme.

Das sieht der Zoll offensichtlich anders. Ohne Konformitätserklärung, also CE-Zeichen, dürfen keine Waren in der EU in Verkehr gebracht werden - auch nicht von Privat verkäufern :frowning:

Und ein Sammler verkauft erfahrungsgemäß auch mal Teile seiner Sammlung.

G imager761

Hoi.

Man könnte es betriebsunfähig machen (also irgendwas wichtiges ausbauen) und dann das Gerät versiegeln und das dem Zoll dann vorführen. Oder eine Unterlassungserklärung anbieten.

Sonst frag doch mal ein Industriemuseum in deiner Nähe, ob die damit Erfahrungen haben.

Ciao
Garrett

Hallo!

Der Privatmann oder auch der Flugreisende,der im Ausland ein technisches Gerät kauft soll der „Inverkehrbringer“ nach den Vorschriften sein ?
Das halte ich schon praktisch für ausgeschlossen und nicht durchführbar und auch rechtlich für falsch.

Mit den Inverkehrbringern sind Gewerbetriebende,Importeure gemeint,die Waren zu gewerblichen Zwecken einführen. Die also hier in der EU in den Handel kommen sollen.

Damit kann nicht der Einzelne gemeint sein,auch nicht wenn der den Gegenstand einmal verkaufen würde. Was er ohne weiteres darf .

Stell Dir mal vor,der Zoll findet bei Stichproben von Flugreisenden aus den USA Mitbringsel technischer Art,von PC bis Kameras.
Glaubst Du man sucht auf den Geräten das CE-Schildchen und beschlagnahmt es ? Die private Einfuhr ist m.E. nicht untersagt.
Und die Abgrenzung zum Gewerblichen wird die Stückzahl sein.

Alles andere würde mich wirklich nicht nur wundern,sondern echt überraschen.

MfG
duck313