Ich verkaufe Artikel, die ich in Deutschland offiziell bei einem autorisierten Händler gekauft habe. Diese Artikel sind Saisonartikel und ich kaufe diese antizyklisch ein. Also z.B. einen Grill kaufe ich im Herbst und verkaufe ihn im Frühjahr. Die Händler sind froh, dass sie die Ware nicht einlagern müssen und verkaufen recht günstig. Der Hersteller möchte das jetzt unterbinden und schliesst die Garantie gegenüber dem Endkunden bei Erwerb beim freien Händler aus. Bei Kauf beim autorisierten Händler gibt es 5 Jahre Garantie.
Meine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung ist mir klar und steht erstmal aussen vor.
Beim Verkauf von EU Fahrzeugen habe ich im Hinterkopf, dass dieser Ausschluss der Herstellergarantie nicht zulässig ist. Wie sieht das bei anderen Artikeln aus?
Wie gesagt es handelt sich um regulär in Deutschland erworbene Ware mit deutscher Seriennummer. Kein Reimport o.ä. Der Import erfolgt regulär durch den Hersteller.