lt. Impressumvorschriften/ Teledienstgesetz muß ein Betreiber einer Homepage im Impressum eine ladungsfähige Anschrift samt namentlich benannter Person + Tel.,Fax, e-Mail angeben.
Wenn dies ordnungsgemäß geschehen ist, jedoch der Einfachheit halber zusätzlich ein Postfach eingerichtet wurde, werden ja die Postsendungen von der Hausanschrift (im Impressum) automatisch an das Postfach weitergeleitet.
Wäre das dann schon ein Verstoß gegen die Impressumpflichten bzw. Teledienstgesetz, wenn (im Ausnahmefall, z.B. Baumaßnahmen etc.) kurzeitig die Postanschrift nicht zustellbar ist und der Absender davon Kenntnis erlangt?
lt. Impressumvorschriften/ Teledienstgesetz muß ein Betreiber
einer Homepage im Impressum eine ladungsfähige Anschrift samt
namentlich benannter Person + Tel.,Fax, e-Mail angeben.
Wenn es keine kommerzielle Website ist brauchst du das nicht mal.
mit der weiteren Frage bin ich überfragt, aber ich würde vermuten dass es geht… aber verlass dich lieber auf eine qualifiziertere aussage…
gruß derjesko
Wenn dies ordnungsgemäß geschehen ist, jedoch der Einfachheit
halber zusätzlich ein Postfach eingerichtet wurde, werden ja
die Postsendungen von der Hausanschrift (im Impressum)
automatisch an das Postfach weitergeleitet.
Wäre das dann schon ein Verstoß gegen die Impressumpflichten
bzw. Teledienstgesetz, wenn (im Ausnahmefall, z.B.
Baumaßnahmen etc.) kurzeitig die Postanschrift nicht
zustellbar ist und der Absender davon Kenntnis erlangt?