Impressum

Hallo,

oft diskutiert wurde ja die Impressumspflicht nach §6 Teledienstegesetz. Demnach können für diese Ornungswidrigkeit Bußgelder bis zu 50.000 EUR verhängt werden.

Wo wäre denn im Zweifel eine solche Ordnungswidrigkeit anzuzeigen? Staatsanwaltschaft? Polizei? RegTP?

Ciao
Kaj

zwei Institutionen kommen auch infrage. Ob die eingreifen, ist eine andere Frage:

  1. die örtlich zuständige IHK (http://www.ihk.de).
  2. die http://www.wettbewerbszentrale.de Diese wird von der Industrie, dem Handel und den IHKs bezahlt. Eine Stellungnahme, was aus dem Fall geworden ist, bekommen nur die Mitglieder. Da ich einen guten Draht zu einer IHK habe, melde ich gravierende Fälle an diese IHK, die dann den Fall an die Wettbewerbszentrale weitergibt. Ich bekomme dann das Echo mitgeteilt.

dann noch ggf. 3.: Der Wettbewerber als solches. Beispiel Seifenhersteller A hat kein ausreichendes Impressung. Seifenhersteller B erfährt davon und kann selbst abmahnen.

Die Polizei hat kaum Ahnung von den Sachverhalten und die Staatsanwaltschaften sind froh, wenn Unternehmen das Problem intern lösen. Die wollen lieber echte Ganoven jagen. Natürlich kann man in gravierenden Fällen die Staatsanwaltschaft einschalten (ein Brief genügt). Mir sind aber kaum Urteile bekannt, bei denen solche Verstöße strafrechtlich geahndet wurden. Vieles wird im Vorfeld durch Strafbefehl oder ähnl. gelöst und davon erfährt die Öffentlichkeit nichts.

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