Impressum

Hallo, manche Websites haben ja Impressumspflicht. Muss man dann auch den Link IMPRESSUM nennen oder reicht es, wenn alle nötugen Daten z.B. unter KONTAKT zu finden sind? Hab gelesen, dass es darauf ankommt, dass diese Daten schnell gefunden werden müssen und nicht erst durch stundelanges geklicke preisgegeben werden.

-)

Hi,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/gesamt.pdf

"TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu
halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
    juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
    Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
    elektronischen Post,
  3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
    wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
    Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
    Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
    entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
    Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über
    eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
    mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.
    16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des
    Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur
    Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie
    89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie
    97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31)
    geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
    Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
    zugänglich sind,
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem
    Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und
    Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz
    sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
    TDG § 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
    Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines
    Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die
    nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten.
  7. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
  8. Die natürliche oder juristische Person in deren Auftrag kommerzielle
    Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
  9. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke
    müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre
    Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig
    Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 5
    angegeben werden.
  10. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als
    solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie
    klar und unzweideutig angegeben werden.
    Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt."

Wie man das Kind also nennt ist relativ egal solange der Benutzer das einfach finden kann.
Ich denke also wenn Du den Link Impressum, Kontakt, Über uns oder so in der Art nennst dürfte das OK sein.

Gruss Nikos


http://www.kreuzretter.net.
Always try to keep the number of landings you make equal to the number of take offs you’ve made.

Hallo,

Wie man das Kind also nennt ist relativ egal solange der
Benutzer das einfach finden kann.
Ich denke also wenn Du den Link Impressum, Kontakt, Über uns
oder so in der Art nennst dürfte das OK sein.

Durchlesen, was man schreibt:

"TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste
mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar zu
halten:…

Das ist als o nicht OK. Es muss Impressum heißen, Über uns und solche Geschichten kannst gleich knicken. Es heißt ja auch Auto was Auto ist und nicht Flugzeug.
Gruß Mario

Ich verstehe gar nicht was Du hast, in dem Gesetz steht nirgendwo drin das der Link zu den geforderten Angaben Impressum heissen muss.
Er soll nur leicht zu finden sein.
Ich finde Über uns, Kontakt usw sind leicht zu finden wenn ich die entsprechenden Angaben dort gemacht werden.
Natürlich darf der Link nicht irgendwo versteckt werden (weisse Schrift auf weissen Grund oder so).

Gruss Nikos


http://www.kreuzretter.net

Hi,

„über uns“ ist nicht eindeutig!!!

Hy,

„über uns“ ist nicht eindeutig!!!

Fazit. Das Impressum muss Impressum heissen und als solches auch einfach und am besten von überall her erreichbar sein. Ansonsten haben es Leute wie Gravenreuth einfach geld zu verdienen :wink:

gruß
h.

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Hallo Little H.,

Fazit. Das Impressum muss Impressum heissen und als solches
auch einfach und am besten von überall her erreichbar sein.

es muss nicht unbedingt „Impressum“ heißen. Das wird in der Rechtsprechung sogar bereits als kritisch betrachtet. Es kann genauso gut „Über uns“ heißen, so die Ansicht des Webrecht-Experten Johannes Richard. Am besten aber nennt man es „Anbieterkennzeichnung“. Das ist nämlich die im Gesetzestext gebrauchte Bezeichnung. Siehe im folgenden Dokument unter 6.

http://www.internetrecht-rostock.de/anbieterkennzeic…

Gruß
Querkopf

Moin,
man sollte sich auch mal richtig durchlesen, was da steht. Wenn diese Experten meinen (was auch richtig ist) das ein Impressum nicht über ein Link „Kontakt“ führen darf, ist es ja wohl „über uns“ erst recht nicht.
Und ist ja schön das diese Experten meine, das Impressum als Bezeichnng kritisch ist… nun ja, möchte gern das AZ dazu.

Fangt doch nicht an das Rad neu zu erfinden.

Gruß Mario

Hallo Mario,

natürlich ist diese Diskussion etwas überspitzt, jedoch sind das eben Rechtsverdreher und diese Rechtsverdreher sehen manche Dinge einfach so, wie sie nur ein Rechtsverdreher sehen kann. (O.T.: Erinnert mich irgendwie an das Warzenschweinbaby „mit einem Gesicht, dass nur eine Mutter lieben kann“ *grins*) Dass da manches (z.B. „Über uns“) für unsereins nicht plausibel klingt, ist wohl klar. Aber wenn der Anwalt Johannes Richard, der sich sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, sagt, es seien Urteile gefällt worden, in denen „Impressum“ bereits als kritisch erachtet wird, dann wird es wohl so sein. Du kannst ja gerne den Autor des PDF-Textes nach einem AZ fragen. Mir genügt seine bare Behauptung. „Kritisch“ heißt aber auch nicht „verboten“ oder „rechtswidrig“. Also keine Angst, die Bezeichnung Impressum wird heutzutage niemand mehr als Grund zur Klage ansehen. Darum braucht das Rad nicht neu erfunden zu werden. Du musst dir eben nur

mal richtig durchlesen, was da steht,

dann verstehst du das auch :wink:

Lieben Gruß
Querkopf

Sorry - das ist jetzt keine Antwort auf Deine Impressum-Frage, Sisko,
und ich stelle vielmehr eine eigene Frage; ich finde aber, daß sie genausogut hierher passt wie in den Rechtsbereich, und vielleicht findet sich hier jemand, der darüber Bescheid weiß ?

Es gibt Anwaltskanzleien und Abmahnvereine, die das Internet
nach Seiten mit (rechts-) fehlerhaften Inhalten durchstöbern
(z.B. fehlende Anbieterkennzeichnung „Impressum“ oder fehlender
Hinweis auf das Fernabgabegesetz, Haftungsausschluß „Disclaimer“ etc.)
und die Verantwortlichen mit kostenträchtigen Abmahnungen behelligen.

Mich interessiert, ob nicht auch hier eine Pflicht zur SCHADENSMINDERUNG besteht
und die Abmahner nicht gehalten sind, zumindest zu versuchen,
mit ihren „Opfern“ Kontakt aufzunehmen, bevor sie wirksam kostenpflichtig abmahnen können ?

Welche Rechtsvorschriften sind hier einschlägig
und gibt es Urteile zu diesem Thema ?

Grüße,
Gerd

Hallo Gerd,

evtl. kann ja der LINK: http://www.abmahnwelle.de
ein für alle wichtiger Hinweis sein.

Die Forschungsstelle „Abmahnwelle e.V.“ informiert anhand
gemeldeter Abmahnungen aktuell über juristische Fallen beim
Internetauftritt, die zu einer Abmahnung führen können.

Sie sensibilisiert das Verständnis über die Abmahnung, damit
Empfänger eine berechtigte von einer unseriösen Abmahnung
unterscheiden können.

Die Forschungsstelle „Abmahnwelle e.V.“ begleitet ein sehr
geschätztes Selbsthilfeforum für Abgemahnte.

Ich hoffe ein bisserl geholfen zu haben …

Gruß aus den Bergen - Wolfgang