Impressum auf Homepage wg. Denic überflüssig?

Ich habe vor, mir einen .de-Domain registrieren zu lassen. Laut Teledienstegesetz muss man ja ein Impressum mit Namen und voller Anschrift auf der Homepage bereitstellen.

Meine Frage: Reicht es auch aus, wenn ich nur meine Email-Adresse auf die Homepage packe und der Rest dann ja eh bei Denic abrufbar wäre oder muss ich wirklich Name und Anschrift auf meine Homepage packen? (es handelt sich ja um eine .de-Domain)

Greets, Mathias

Ich habe vor, mir einen .de-Domain registrieren zu lassen.
Laut Teledienstegesetz muss man ja ein Impressum mit Namen und
voller Anschrift auf der Homepage bereitstellen.

Hi,

du hast dir deine Frage selbst beantwortet.

Auf der Homepage, da nicht jeder weiss was die Denic ist und dass diese überhaupt existiert.

Bei Firmenseiten musst du sogar, soweit ich informiert bin, die Steuernummer mit angeben.

Gruss

Andreas

Hai, Mathias,

solche Fragen beantwortet das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz -TDG)…
(sofern man es schafft, das Beamtenkauderwelsch zu entziffern…)

Insbesondere für Dich:
§ 3
Begriffsbestimmungen

5. „kommerzielle Kommunikation“ jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die folgenden Angaben stellen als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:
a) Angaben, die direkten Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post;
b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistungen gemacht werden;

§ 6
Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

kopiert von http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm ; Hervorhebung duch mich

Frage 1, die Du beantworten mußt:
betreibst Du die Seite zur „kommerziellen Kommunikation“?
Machst Du also im weitesten Sinne Werbung für irgendwas?

Wenn ja, gilt für Dich §6 und „Erkundige Dich doch bei Denic“ ist nicht so ganz „unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“

Sieh Dir den Rest des Gesetzes bitte auch noch an - als Firma mußt Du z.B. auch Deine Steuernummer angeben, als Handelsbetrieb auch die HRG-Nummer, als Handwerksbetrieb die genaue Bezeichnung des Meistertitels und wer ihn Dir verliehen hat, usw…

Gruß
Sibylle

Hallo!

Frage 1, die Du beantworten mußt:
betreibst Du die Seite zur „kommerziellen Kommunikation“?
Machst Du also im weitesten Sinne Werbung für irgendwas?

Nein, ich würde dann eine private Homepage betreiben. Das spielt aber bei § 6 TDG gar keine Rolle, da es ja um „geschäftsmäßige Teledienste“ geht, nicht um „gewerbsmäßige Teledienste“. (vgl. auch http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html )

Wenn ja, gilt für Dich §6 und „Erkundige Dich doch bei Denic“
ist nicht so ganz „unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar“

Das ist eine gute Idee. Werd ich mir mal vornehmen.

Greets, Mathias