Impressum auf Seite (fast) ohne Inhalt

Hallo,
folgende theoretische Frage:

Ein Gewerbetreibender besitzt eine Homepage (www.gaertner-sepp.de) , auf der lediglich folgendes zu finden ist:

  • sein Vorname („Sepp“)
  • sein Beruf („Gärtner“)
  • ein Foto von ihm (Sepp im Garten)
  • eine Handynummer
  • ein Kontakformular

Darüber hinaus enthält die Seite keine weiteren Inhalte.
Besteht die Pflicht zu einem vollständigen Impressum?

Der Ursprung der Frage ist ein Gewerbetreibender, der seine Domain nur noch als Maildomian nutzen will - und da tauchte die Frage auf, ab welcher Form von Inhalt die Impressumspflicht beginnt. Ein schlichtes „Hier befindet sich nichts“ auf der Seite wäre ja wohl nicht Impressumspflichtig. Aber wie sieht es mit „Hier ist die Maildomain von Gärtner Sepp. Sie können mich auch Telefonisch erreichen: XXXXX“ aus?

Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Konstellation, es geht rein um die abstrakte Rechtsfrage.

Gruß,
Max

Hallo,

die zusätzliche Frage, die es zu beantworten gilt: verdient Sepp mit dem Gärtnern sein Geld?

Falls ja, ist der Internetauftritt - so klein er auch ist - ein gewerbliches Angebot. Dann gilt für ihn und seine Anbieterkennzeichnung §5 TMG.

Ist er „nur“ ein Hobbygärtner und er hat die Seite so genannt, weil ihn alle als „Gärtner Sepp“ kennen, braucht er keine Anbieterkennzeichnung. Er sollte dann aber den privaten Charakter der Seite auch klar stellen. Irgendwann kommt sonst mal ein gelangweilter Anwalt mit seiner Abmahnung daher…

Grüße

Hallo Max,

eine jede Seite, die nicht vollständig privaten Zwecken dient, ist impressumspflichtig.

Auch Privatseiten, die Links verkaufen oder Banner schalten, sind impressumspflichtig. Es reicht schon aus, wenn Seiten Unternehmen nur fördern.

Daher ist dein gaertner-sepp vollständig impressumspflichtig, vollkommen unabhängig davon, was er da so schreibt oder auch nicht.

Gruß Eva

Diese Frage interessiert in dieser Form genau gar nicht. Siehe:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

1 Like

die zusätzliche Frage, die es zu beantworten gilt: verdient Sepp mit dem Gärtnern sein Geld?

Es steht in der Fragestellung klar drin - es handelt sich um einen Gewerbetreibenden.

Danke für die Antwort.

Ich habe inzwischen auch mal selbst etwas recheriert und bin über verschiedene Urteile zu „Baustellenseiten“ gestoßen, bei denen die Impressumspflicht bereits bei minimalsten werbenden Inhalten bejaht wird. Das wäre in meinem Beispiel definitiv gegeben.

Gruß,
Max

1 Like

Hallo,

Ja (da Du ja selbst schon recherchiert hast wirst Du das Stichwort „Gewerbe“ herbei ja entdeckt haben).
Vorname, Name, Adresse,( Telefon oder Fax) , UStID. So wie Du das beschrieben hast wäre das Impressum so schonmal „Abmahnungswillig“.

Magst Du Deine Sicht auch erläutern, statt einfach nur einen Link zu setzen?

Auch der Dr. Ott zeigt die Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Internetseiten auf. Da der Sepp seine Seite offenbar betreibt, um darüber Kontakt zu seinen Kunden aufzunehmen muss er seine Daten um die zustellfähige Adresse ergänzen.

Stimmt. Aber im Unterschied zu Deiner Fragestellung ist das dort ganz anders definiert. Vielleicht mal genauer nachlesen?