Hallo,
folgende theoretische Frage:
Ein Gewerbetreibender besitzt eine Homepage (www.gaertner-sepp.de) , auf der lediglich folgendes zu finden ist:
- sein Vorname („Sepp“)
- sein Beruf („Gärtner“)
- ein Foto von ihm (Sepp im Garten)
- eine Handynummer
- ein Kontakformular
Darüber hinaus enthält die Seite keine weiteren Inhalte.
Besteht die Pflicht zu einem vollständigen Impressum?
Der Ursprung der Frage ist ein Gewerbetreibender, der seine Domain nur noch als Maildomian nutzen will - und da tauchte die Frage auf, ab welcher Form von Inhalt die Impressumspflicht beginnt. Ein schlichtes „Hier befindet sich nichts“ auf der Seite wäre ja wohl nicht Impressumspflichtig. Aber wie sieht es mit „Hier ist die Maildomain von Gärtner Sepp. Sie können mich auch Telefonisch erreichen: XXXXX“ aus?
Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Konstellation, es geht rein um die abstrakte Rechtsfrage.
Gruß,
Max